(1) 1Ein Gläubiger von Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, hat ungeachtet dieses Abkommens nur dann Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach § 50d Absatz 1, wenn er
(2) 1Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. 2Bei Anschaffungen und Veräußerungen ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Anteile oder Genussscheine zuerst veräußert wurden.
(3) 1Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). 2Kein hinreichendes Mindestwertänderungsrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder eine ihm nahe stehende Person Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen hat, die das Wertänderungsrisiko der Anteile oder Genussscheine unmittelbar oder mittelbar um mehr als 30 Prozent mindern.
(4) 1Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn
(5) Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, § 42 der Abgabenordnung und andere steuerliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken.
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https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Ausl...
Fällen gem. § 50j EStG. Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als. 15 v. H. unterliegen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt. Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen
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02.12.2016 - Cum/Cum treaty shopping einschränken soll. Konzeptionell handelt es sich bei § 50j EStG-E um eine flankierende Maßnahme zu. § 36a EStG. Mit § 36a EStG wurde bereits durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.06.2016 eine Regelung eingefüh
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01.12.2016 - Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Erstmalige Anwendung. Die Neuregelung tritt am 01.01.2017 in Kraft (Art. 19 Abs. 2 CbCR-Umsetzungsgesetz). 9. Verhinderung von cum/cum Treaty Shopping – § 50j EStG. Erst im jetzigen Stadium des Gesetzgebungsverfahre
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Durch § 50j EStG soll daneben eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von. Abkommensvorteilen aus Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden. Hierdurch soll die Kapitalertragsteuer mit mindestens 15% in Deutschland erhoben werden, wenn. - das Doppelbeste
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Abs 1 des § 50j EStG erweitert die Voraussetzungen für die vollständige o teilweise Erstattung gem § 50d Abs 1 EStG bei KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn diese wegen eines DBA entweder nicht o mit einem geringeren Steuersatz als nach § 43a Abs
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01.12.2016 - Der neu eingefügte § 50j EStG soll dem sogenannten Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließende
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07.12.2016 - Ausführlich hierzu Deloitte Tax-News; Mit einem neuen § 50j EStG soll dem sogenannten „Cum/cum treaty shopping“ begegnet werden. Die Möglichkeit der Bildung einer Zuteilungsrücklage bei Bausparkassen nach § 21b KStG wird gestrichen. Auf die
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Ab 1.1.2017§ 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen(I.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016, BGBl. I
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02.08.2017 - Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt. Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem 1. Januar 2017 zugeflossenen Kapitalerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen