§ 50b EstG, Prüfungsrecht
Paragraph 50b Einkommensteuergesetz

1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c oder für die Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 45e von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. 2Die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung gelten sinngemäß.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

juris DVD Steuerrecht professional NfD Vorschrift Normgeber

http://www.bloemker-immobilien.de/images/pdf/ESTG.pdf
15.02.2010 - 8a SGB IV gilt ab. 1.1.2009 der einheitliche Satz von 20 Prozent; es bleibt aber bei dem Ermäßigungshöchstbe- trag von 510 Euro. Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG ist die Regelung erstmals für im Veranla- gungszeitraum 2009 geleistete Aufwendun

Anwendungsschreiben zu § 35a EStG

https://handwerk-owl.de/media/1395228806_steuerbouns2009.pdf
15.02.2010 - pro Jahr ausgeweitet. Auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. d. § 8a SGB IV gilt ab 1.1.2009 der einheitliche Satz von 20 Prozent; es bleibt aber bei dem Ermäßigungs- höchstbetrag von 510 Euro. Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG

16/2712 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/027/1602712.pdf
25.09.2006 - dividends“), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG und Folgeänderungen;. 6. Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, § 37b EStG;. 7. Einführung eines Prüfungsrechts der Finanzbehörden für Jahressteuer- bescheinigungen nach § 24c EStG

Zeitliche Abfolge der Änderungen des § 35a EStG Die schwarzen ...

http://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/bwl/pruefungs-steuerlehre/hundsdoerf...
Die schwarzen Pfeile kennzeichnen die jeweils zu der Änderung des § 35a EStG gehörenden An- wendungsvorschrift in § 52 Abs. 50b EStG. Der blaue Pfeil weißt auf die fehlende zeitliche Abstimmung zwischen der Änderung des § 35a EStG und der dazugehörenden

Einführung in das Steuerrecht

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/verwaltungs-und-steuerrecht/Leh...
EStG. Zeitliche Eingrenzung des Tatbestandes. § 12 EStG. Abzugsverbote. §§ 13 ff. EStG. Die einzelnen Einkunftsarten. §§ 25 ff. EStG. Veranlagungsverfahren. §§ 31 ff. EStG. Tarif. §§ 34c ff. EStG. Steuerermäßigungen. §§ 36 ff. EStG. Steuererhebung. §§ 49


Webseiten zum Paragraphen

§ 50b EStG Prüfungsrecht Einkommensteuergesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62322.htm
1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigu

EStG § 50b Prüfungsrecht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_50b/
17.08.2017 - 50b Prüfungsrecht. 1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die A

Frotscher/Geurts, EStG § 50b Prüfungsrecht | Steuer Office Premium ...

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-50b-pru...
1 Allgemeines Rz. 1 § 50b EStG wurde durch das Körperschaftsteuerreformgesetz v. 31.8.1976[1] in das EStG eingefügt[2]. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 1989 v. 20.12.1988[3] wurde das Prüfungsrecht nach § 50b EStG auch auf Verhältnisse im Zusammenhang m

� 50b EStG hier in der aktuellen Fassung - Steuerlinks

http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par50b.html
Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigun

52 Absatz 1 EStG 2009 - Personalrecht online | AOK - Service für ...

http://www.aok-business.de/nordost/fachthemen/personalrecht-online/datenbank/an...
(1) 1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. 2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den l


  • Verortung im EstG

    EstGIX.: Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften › § 50b

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 50b EstG
    § 50b Abs. 1 EstG oder § 50b Abs. I EstG

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