§ 50f EstG, Bußgeldvorschriften
Paragraph 50f Einkommensteuergesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1.
entgegen § 22a Absatz 1 Satz 1 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
2.
entgegen § 22a Absatz 2 Satz 8 die Identifikationsnummer für andere als die dort genannten Zwecke verwendet.


(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zentrale Stelle nach § 81.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen ...

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19.08.2013 - Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: Inhaltsübersicht. Inhalt. Randziffer. A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen - § 10 EStG -. 1 - 167. I. Sonderausgabe

§ 81 EStG

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keiten, hinzutreten lassen (§ 50f Abs. 3; vgl. auch § 50f Rz. 12); begleitet wurde dies u.a. durch die Neuregelung eines von der zentralen Stelle zu verhångenden Verspåtungsgelds in § 22a Abs. 5 (vgl. § 22a Rz. 11, 52). Außerdem ist die zentrale Stelle z

zDie Neuregelungen auf einen Blick § 37 - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_037_269_05-2015_AnmJ14-1-J14-4.pdf
die Regelungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 50 f. (KroatienAnpG) z Folgeänderung in § 37 Abs. 3 Satz 4 ... idF des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), zuletzt geändert durch ZollkodexAnpG v. 22.12.2014 (BGBl. I 2014, 2417; BStBl.

Unterrichtung - DIP - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705196.pdf
23.03.2011 - 52 Absatz 50f EStG),. Artikel 3 Nummer 6. (§ 233a Absatz 2 AO) und. Artikel 4 Nummer 2. (Artikel 97 § 15 Absatz 11 EGAO). Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h. Da mit dem Gesetzentwurf die Fri

Einkommensteuergesetz: EStG - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

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dieses Jahr wieder die alten und neuen Regelungen des EStG, die neuen Urteile und die neuen Verwaltungsanweisungen ... Geändert wurden das EStG und die EStDV durch die folgenden Gesetze bzw. VO (neue Paragrafen sind fett ..... 10a, 17, 20, 22, 22a, 23, 3


Webseiten zum Paragraphen

EStG § 50f Bußgeldvorschriften - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_50f/
17.08.2017 - 50f Bußgeldvorschriften [1]. (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig. entgegen § 22a Absatz 1 Satz 1 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder eine Mitteilung ni

§ 50f EStG Bußgeldvorschriften Einkommensteuergesetz - Buzer.de

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(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 22a Absatz 1 Satz 1 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder eine Mitteilung nicht, nicht richtig,

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50f ... - Haufe

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Die Vorschrift des § 50 f EStG (Steuerordnungswidrigkeit iSd § 377 Abs 1 AO) wurde durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) mit Wirkung ab 01.01.2005 in das EStG eingefügt. Auf Vorschlag des Finanzausschusses war sie in das AltEinkG aufgenomme

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Verwenden Mitteilungspflichtige vorsätzlich oder leichtfertig die Identifikationsnummer für andere Zwecke als die Erfüllung der Mitteilungspflicht im Rahmen der Rentenbezugsmitteilung, ist dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit (§ 50f Abs. 1 Nr. 2 EStG).


  • Verortung im EstG

    EstGIX.: Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften › § 50f

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 50f EstG
    § 50f Abs. 1 EstG oder § 50f Abs. I EstG
    § 50f Abs. 2 EstG oder § 50f Abs. II EstG
    § 50f Abs. 3 EstG oder § 50f Abs. III EstG

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