§ 48c EstG, Anrechnung
Paragraph 48c Einkommensteuergesetz

(1) 1Soweit der Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet worden ist, wird er auf vom Leistenden zu entrichtende Steuern nacheinander wie folgt angerechnet:

1.
die nach § 41a Absatz 1 einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer,
2.
die Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
3.
die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Besteuerungs- oder Veranlagungszeitraums, in dem die Leistung erbracht worden ist, und
4.
die vom Leistenden im Sinne der §§ 48, 48a anzumeldenden und abzuführenden Abzugsbeträge.
2Die Anrechnung nach Satz 1 Nummer 2 kann nur für Vorauszahlungszeiträume innerhalb des Besteuerungs- oder Veranlagungszeitraums erfolgen, in dem die Leistung erbracht worden ist. 3Die Anrechnung nach Satz 1 Nummer 2 darf nicht zu einer Erstattung führen.


(2) 1Auf Antrag des Leistenden erstattet das nach § 20a Absatz 1 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt den Abzugsbetrag. 2Die Erstattung setzt voraus, dass der Leistende nicht zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist und eine Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer nicht in Betracht kommt oder der Leistende glaubhaft macht, dass im Veranlagungszeitraum keine zu sichernden Steueransprüche entstehen werden. 3Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu stellen, das auf das Jahr folgt, in dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist; weitergehende Fristen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bleiben unberührt.


(3) Das Finanzamt kann die Anrechnung ablehnen, soweit der angemeldete Abzugsbetrag nicht abgeführt worden ist und Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Missbrauch vorliegt.


Benachbarte Paragraphen


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Bauabzugssteuer (§§ 48 – 48d EStG)

http://kh-bielefeld.de/cms/download/vertragsvorlagen_zdh_(nur_f%C3%BCr_kh-mitgl...
Der Leistende kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen (§ 48b EStG). .... Verbleiben nach der Anrechnung gemäß § 48c Abs. 1 EStG Abzugsbeträge, die bis zur Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer de


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Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen (§ 48c Abs. 2 EStG)

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/...
Der Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen im Sinne des § 48 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nach amtlich vorgeschriebenem. Muster zu stellen und zu unterschreiben (§ 48c Abs. 2 Satz 3 EStG). Der Antrag ist bis zum Ablauf (31. Dezember) des zwei

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte ... - BZSt

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Bauabzugsteuer/Vorschriften/BMF_Schreib...
27.12.2002 - EStG). Diese Definition entspricht der Regelung in § 211 Abs. 1 Satz 2 SGB III in Verbindung mit der Baubetriebe-Verordnung (abgedruckt im Anhang), wobei zu den Bauleistungen im. Sinne des ...... der Folge, dass der Steuerabzug ggf. nur nach

48c - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_048c_232_08-2008_Anm0001_0012.pdf
48c. Anrechnung. idF des EStG v. 19.10.2002 (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209). (1) 1Soweit der Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet worden ist, wird er auf vom Leistenden zu entrichtende Steuern nacheinander wie folgt angerechnet: 1. die nach

Bundesministerium der Finanzen -

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/rs/2001...
01.11.2001 - nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. Bundesamt für Finanzen. Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG). 1. Steuerabzugspflicht ..... zu entrichtenden Steuern an. Voraussetzung ist, dass de

14/6071 - DIP - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/060/1406071.pdf
16.05.2001 - tungserbringer (§ 50a Abs. 7 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/. 2002) von der Europäischen Kommission ..... 48c. Anrechnung. (1) u n v e r ä n d e r t. (2) Auf Antrag des Leistenden erstattet das nach. § 20a Abs. 1 der Abgabenordnun


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Frotscher/Geurts, EStG § 48c Anrechnung | Steuer Office Premium ...

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Soweit nach der Anrechnung auf die Beträge nach § 48c Abs. 1 Nr. 1 EStG ein Guthaben verbleibt, kann dieses nur auf die Vorauszahlungen angerechnet werden, die für den Vz der Leistungserbringung festgesetzt wurden oder werden. Der übersteigende Betrag ka

EStG § 48c Anrechnung - NWB Datenbank

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17.08.2017 - (1) 1Soweit der Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet worden ist, wird er auf vom Leistenden zu entrichtende Steuern nacheinander wie folgt angerechnet: die nach § 41a Absatz 1 einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer,. die Vorauszahlungen

Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen (§ 48c Abs. 2 EStG)

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034153
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Bauabzugssteuer - Anrechnung - würthele + partner

http://www.wuerthele.de/index.php?id=26&ida=630911
Voraussetzung ist, dass der Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet wurde (§ 48c Abs. 1 EStG, Bauabzugssteuer - Abführung). Zur Prüfung dieser Voraussetzung hat der Leistende dem Finanzamt die vom Leistungsempfänger gemäß § 48a Abs. 2 EStG erteilten Abre

Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen – Lexikon des Steuerrechts ...

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/abzugsbesteuerung-bei-bauleistungen...
Diese Frage ist bei summarischer Betrachtung ungeklärt. Dasselbe gilt für die weitere Frage, ob als »zu sichernde Steuerforderung« ggf. die Gesamtheit aller Steuerbeträge i.S.d. § 48c Abs. 1 Satz 1 EStG anzusehen oder ob ein bestimmter Zusammenhang mit d


  • Verortung im EstG

    EstGVII.: Steuerabzug bei Bauleistungen › § 48c

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 48c EstG
    § 48c Abs. 1 EstG oder § 48c Abs. I EstG
    § 48c Abs. 2 EstG oder § 48c Abs. II EstG
    § 48c Abs. 3 EstG oder § 48c Abs. III EstG

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