§ 48d EstG, Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
Paragraph 48d Einkommensteuergesetz

(1) 1Können Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 48 unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht besteuert werden, so sind die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer durch den Schuldner der Gegenleistung ungeachtet des Abkommens anzuwenden. 2Unberührt bleibt der Anspruch des Gläubigers der Gegenleistung auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer. 3Der Anspruch ist durch Antrag nach § 48c Absatz 2 geltend zu machen. 4Der Gläubiger der Gegenleistung hat durch eine Bestätigung der für ihn zuständigen Steuerbehörde des anderen Staates nachzuweisen, dass er dort ansässig ist. 5§ 48b gilt entsprechend. 6Der Leistungsempfänger kann sich im Haftungsverfahren nicht auf die Rechte des Gläubigers aus dem Abkommen berufen.


(2) Unbeschadet des § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Finanzverwaltungsgesetzes liegt die Zuständigkeit für Entlastungsmaßnahmen nach Absatz 1 bei dem nach § 20a der Abgabenordnung zuständigen Finanzamt.


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Bauabzugssteuer (§§ 48 – 48d EStG)

http://kh-bielefeld.de/cms/download/vertragsvorlagen_zdh_(nur_f%C3%BCr_kh-mitgl...
Vergütungen für Bauleistungen, die im Inland gegenüber einem Unternehmer oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, unterliegen dem Steuerabzug, § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG. Begriff der Bauleistung. Unter Bauleistung sind alle Le


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Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 ff EStG

http://www.steuerportal-mv.de/static/Regierungsportal/Finanzministerium/Steuerp...
Vorbemerkung. Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueran- sprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelun- gen hierzu enthält der neue Abschnitt VII

Steuerabzug bei Bauleistungen - §§ 48 bis 48d EStG - Steuerlehre ...

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Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 19 - ESt 01. Steuerabzug bei Bauleistungen - §§ 48 bis 48d EStG. StE I § 48/1. Einführung der Bauabzugsbesteuerung als Teil des Gesetzes zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe, um Steuerausfälle

Merkblatt über Steuerabzug von Bauleistungen - Dachdecker-Henrichs

http://www.dachdecker-henrichs.de/dateien_cms/merkblatt_steuerabzug.pdf
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im. Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur. Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein. Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des Einkommens

Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen (§ 48c Abs. 2 EStG)

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/...
fügen(§ 48 d Abs. 1 EStG). Das Finanzamt ist berechtigt, vor der Entscheidung über den Antrag weitere Unterlagen anzufordern, um die Voraussetzungen der Steuerpflicht in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen. Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspfl

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte ... - BZSt

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Bauabzugsteuer/Vorschriften/BMF_Schreib...
27.12.2002 - Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Ab 1. Januar 2002 haben danach unter- nehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen. Steuerabzug von 15 v.H. der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleis


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EStG § 48d Besonderheiten im Fall von ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_48d/
17.08.2017 - 48 Steuerabzug · § 48a Verfahren · § 48b Freistellungsbescheinigung · § 48c Anrechnung · § 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen. VIII. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger. § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48d ... / A ...

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Stand: EL 120 – ET: 02/2017 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gem §§ 48 ff EStG u ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inl ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Geg

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48d ... / II ...

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/littmannbitzpust-das-einkomm...
Rn. 17 Stand: EL 120 – ET: 02/2017 Nach § 48d Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften über die Einbehaltung, Anmeldung u Abführung der Bauabzugsteuer auch dann anzuwenden, wenn die Einkünfte aus der Bauleistung nach den Regeln des DBA im Inl nicht zu besteu

§ 48 d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen ...

https://der-betrieb.owlit.de/document/gesetze-amp-verordnungen/bundesrecht/eink...
Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen(1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 48 unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht besteuert werden, so sind die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführu

Bauabzugsbesteuerung - Handelskammer Hamburg

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrech...
Die Bauabzugsteuer ist in §§ 48-48d Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt worden und am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Danach haben unternehmerisch tätige Auftraggeber von Leistungen im Inland (Leistungsempfänger) einen Steuerabzug von 15 Prozent der


  • Verortung im EstG

    EstGVII.: Steuerabzug bei Bauleistungen › § 48d

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 48d EstG
    § 48d Abs. 1 EstG oder § 48d Abs. I EstG
    § 48d Abs. 2 EstG oder § 48d Abs. II EstG

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