§ 34g EstG
Paragraph 34g Einkommensteuergesetz

1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an

1.
politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist, und
2.
Vereine ohne Parteicharakter, wenn
a)
der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und
b)
der Verein auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der jeweils letzten Wahl wenigstens ein Mandat errungen oder der zuständigen Wahlbehörde oder dem zuständigen Wahlorgan angezeigt hat, dass er mit eigenen Wahlvorschlägen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene an der jeweils nächsten Wahl teilnehmen will.
2Nimmt der Verein an der jeweils nächsten Wahl nicht teil, wird die Ermäßigung nur für die bis zum Wahltag an ihn geleisteten Beiträge und Spenden gewährt. 3Die Ermäßigung für Beiträge und Spenden an den Verein wird erst wieder gewährt, wenn er sich mit eigenen Wahlvorschlägen an einer Wahl beteiligt hat. 4Die Ermäßigung wird in diesem Fall nur für Beiträge und Spenden gewährt, die nach Beginn des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, geleistet werden.
2Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Ausgaben nach den Nummern 1 und 2, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro. 3§ 10b Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Tatbestandsvoraussetzungen § 33 EStG - Uni Heidelberg

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgf...
... Abs. 1a EStG); Sonderregelung für Parteispenden (§§ 10b Abs. 2 i.V.m. 34g EStG; arg. Vermeidung von Progressionsvorteilen). Einkommensteuer. IX. Sonderausgaben . Pauschbeträge. Sonderausgabenpauschale allgemein: 36 Euro (§ 10c Abs. 1 EStG); Besondere

Kein Folientitel - Uni Heidelberg

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgf...
Überblick: Struktur und Prüfungsaufbau (§§ 1, 2 EStG) . § 2 Abs. 6 EStG. Einkommensteuer. XII. Modifikationen der Steuerschuld . Abzüge von der Steuerschuld. ausländische Steuern („Anrechnungsmethode“, § 34c Abs. 1 EStG); Steuerermäßigungen (§§ 34e ff.),


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EStH 2016 - § 34g - bmf-esth.de

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/V-Steuerermaessigungen/2b-...
BMF vom 16.6.1989 (BStBl I S. 239):. „Durch das Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen vom 25. Juli 1988. (BStBl I S. 397) ist § 34g E STG ausgeweitet worden. Wie für Zuwendungen an politische Parteien wir

MFE Vfg1 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

http://www.stbvsh.de/static/content/e3/e23645/e124826/e125099/issues8/downloads...
24.01.2011 - Die Abziehbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen nach § 10b Absatz 2 EStG und §. 34g EStG setzt unter anderem voraus, dass die in Betracht kommende Organisation eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes oder eine unabhängige W

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 ...

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19.09.2007 - 12 AStG (tarifliche Einkommensteuer i.S.d. § 35 Abs. 1 EStG). Die Steuerermäßigungen nach § 34f EStG sowie nach § 34g EStG sind erst nach Abzug der Steuerermäßigung nach. § 35 EStG zu berücksichtigen. 3. Anrechnungsvolumen. 4. Die Höhe der S

Lerninsel Steuerermäßigungen Steuerrecht © Fachbereich ... - OSZ Lotis

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Ansatz gemäß § 34g als Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer (Vorrang!!!) 2. Rest als Sonderausgabenabzug gemäß § 10b (2) a) Er kann 1.650 EUR als Steuermäßigung nach § 34g EStG geltend machen. Die tarifliche ESt ermäßigt sich um 825 EUR. Zusätzlich

Anlage FE 3 19 - Buhl

https://www.buhl.de/steuernsparen/wp-content/uploads/sites/16/2018/01/anlage_fe...
an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG). 181. 6. – an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG). 184. 7. – in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung. 457. 8 in Zeile 8 enthaltene Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland. 495. 9.


Webseiten zum Paragraphen

Frotscher/Geurts, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an ...

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-34g-ste...
1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift enthält 2 voneinander unabhängige Steuerermäßigungen, die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien einerseits und an Vereine ohne Parteicharakter (Rz. 9ff.; unabhängige Wählergemeinschaften) and

§ 34g EStG Einkommensteuergesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62272.htm
Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Abs. 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an 1. politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, sofern die.

EStG § 34g - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_34g/
1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an. politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes , sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Ab

Spendenleitfaden/Steuererklärung – Piratenwiki

https://wiki.piratenpartei.de/Spendenleitfaden/Steuererkl%C3%A4rung
14.05.2014 - Anrechnungsmöglichkeiten. Bis zu einer Höhe von 1.650 EUR (3.300 EUR bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wi

SteuerThek: Spenden an politische Parteien

http://www.steuerthek.de/handbuch/est/sonderausgaben_spenden_parteispenden.htm
Nunmehr soll der zweite große Bereich der Spenden behandelt werden, und zwar die Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Hier ist die Vorschrift des § 34g EStG von Bedeutung. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne


  • Verortung im EstG

    EstGV.: Steuerermäßigungen › 2.: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft › 2b.: Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen › § 34g

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 34g EstG
    § 34g Abs. 1 EstG oder § 34g Abs. I EstG

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