§ 34f EstG
Paragraph 34f Einkommensteuergesetz

(1) 1Bei Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35, auf Antrag um je 600 Deutsche Mark für das zweite und jedes weitere Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten. 2Voraussetzung ist,

1.
dass der Steuerpflichtige das Objekt, bei einem Zweifamilienhaus mindestens eine Wohnung, zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder wegen des Wechsels des Arbeitsortes nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen kann und
2.
dass es sich einschließlich des ersten Kindes um Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 oder 6 Satz 7 handelt, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören oder in dem für die erhöhten Absetzungen maßgebenden Begünstigungszeitraum gehört haben, wenn diese Zugehörigkeit auf Dauer angelegt ist oder war.


(2) 1Bei Steuerpflichtigen, die die Steuerbegünstigung nach § 10e Absatz 1 bis 5 oder nach § 15b des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34g, auf Antrag um je 512 Euro für jedes Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 oder 6 Satz 7. 2Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört oder in dem für die Steuerbegünstigung maßgebenden Zeitraum gehört hat, wenn diese Zugehörigkeit auf Dauer angelegt ist oder war.


(3) 1Bei Steuerpflichtigen, die die Steuerbegünstigung nach § 10e Absatz 1, 2, 4 und 5 in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um je 512 Euro für jedes Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 oder 6 Satz 7. 2Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört oder in dem für die Steuerbegünstigung maßgebenden Zeitraum gehört hat, wenn diese Zugehörigkeit auf Dauer angelegt ist oder war. 3Soweit sich der Betrag der Steuerermäßigung nach Satz 1 bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer nicht steuerentlastend auswirkt, ist er von der tariflichen Einkommensteuer der zwei vorangegangenen Veranlagungszeiträume abzuziehen. 4Steuerermäßigungen, die nach den Sätzen 1 und 3 nicht berücksichtigt werden können, können bis zum Ende des Abzugszeitraums im Sinne des § 10e und in den zwei folgenden Veranlagungszeiträumen abgezogen werden. 5Ist für einen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als die Steuerermäßigung nach den Sätzen 3 und 4 zu gewähren oder zu berichtigen ist; die Verjährungsfristen enden insoweit nicht, bevor die Verjährungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, für den die Steuerermäßigung nach Satz 1 beantragt worden ist.


(4) 1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 2 oder 3 kann der Steuerpflichtige insgesamt nur bis zur Höhe der Bemessungsgrundlage der Abzugsbeträge nach § 10e Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen. 2Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1, 2 und 3 Satz 1 kann der Steuerpflichtige im Kalenderjahr nur für ein Objekt in Anspruch nehmen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Herunterladen - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_034f_173_06-1993_komplett.pdf
Verwaltungsanweisungen: Abschn. 213a EStR 1984 ff.; Bayern v. 19. 1. 82, StEK EStG. S 34 f Nr. 1 und S 7 Nr. 137 betr. erstmalige Anwendung des S 34 f; OFD München v. 10. 12. 82, StEK EStG S 34f Nr. 2 betr. Haushaltszugehörigkeit der Kinder, aufgehoben d

Anleitung zur Anlage FW - Finanzämter in Bayern

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkom...
Den Abzugsbetrag nach § 10e EStG / § 15b BerlinFG können Sie nur für eine. Wohnung in Anspruch nehmen ... abgezogen werden. Nach § 10f EStG sind Aufwendungen für Städtebausanierungsmaßnahmen i. S. d. .... Soweit sich die Steuerermäßigung nach § 34f EStG

Einkommensteuergesetz (EStG)

http://www.kvw-muenster.de/download/Anspruchsberechtigte_BV/RGL_Einkommensteuer...
f ü r S t e u e r p f l i c h t i g e m i t K i n d e r n b e i. I n a n s p r u c h n a h m e e r h ö h t e r A b s e t z u n g e n f ü r W o h n g e b ä u d e o d e r. d e r S t e u e r b e g ü n s t i g u n g e n f ü r e i g e n g e n u t z t e s W o

© 2018 aok-business.de - PRO Online, 10.03.2018

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Erkennbarkeit der Beschwer und des Änderungsbedürfnisses aus dem Vorbringen des. Revisionsklägers; Berücksichtigung der Steuerermäßigung gemäß § 34f Abs. 3. Einkommensteuergesetzbuch (EStG) vor der Steuerermäßigung wegen Aufwendungen für haushaltsnahe Be

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 ...

https://www.hk24.de/blob/hhihk24/produktmarken/beratung-service/recht_und_steue...
24.02.2009 - Ausgangsgröße für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG ist die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die anzurechnenden ausländischen Steuern nach § 34c Abs. 1 und 6 EStG und. § 12 AStG (tarifliche Einkommensteuer i. S. d. § 35 Abs. 1 Sat


Webseiten zum Paragraphen

Frotscher/Geurts, EStG § 34f Steuerermäßigung für Steuerpflichtige ...

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-34f-ste...
1 Allgemeines Rz. 1 § 34f EStG enthält als Familienkomponente zur steuerlichen Wohnungsförderung das sog. Baukindergeld. Es handelt sich hierbei um eine progressionsunabhängige Minderung der Steuerschuld, mit der die Schaffung von Wohnungseigentum für Fa

Baukindergeld – Lexikon des Steuerrechts – smartsteuer

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/baukindergeld-lexikon-des-steuerrec...
1 Vergünstigung nach § 34 f. EStG 2 Vergünstigung nach dem EigZulG 2.1 Allgemeiner Überblick 2.2 Besonderheiten 2.2.1 Inländischer Haushalt 2.2.2 Kindergeld bzw. Freibeträge ausschließlich vor der Selbstnutzung 2.2.3 Kinderzulage für Zweitwohnung 2.2.4 H

EStH 2016 - § 34f - Amtliches Einkommensteuer-Handbuch

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/V-Steuerermaessigungen/2a-...
... Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise · Steuerermäßigungen · 2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eig

Voraussetzungen für die Gewährung von sog. Baukindergeld

http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=900
Für die Steuerermäßigung nach § 34f EStG können nur die Kinder berücksichtigt werden, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum den einkommensteuerrechtlichen Kindbegriff erfüllen.

§ 34f EStG - DER BETRIEB- Dokument - Owlit

https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/fuhrmannkraeuselschiffers-360-...
Ab 1.1.2015§ 34f(I.d.F. der Neubekanntmachung des EStG v. 8.10.2009, BGBl. I 2009, 3366 = BStBl I 2009, 1346; letztmalig für Fälle anzuwenden, in denen der Anschaffungs- oder Herstellungsbeginn eines Gebäudes bzw. einer Wohnung vor dem 1.1.1996 liegt) (1


  • Verortung im EstG

    EstGV.: Steuerermäßigungen › 2.: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft › 2a.: Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum › § 34f

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 34f EstG
    § 34f Abs. 1 EstG oder § 34f Abs. I EstG
    § 34f Abs. 2 EstG oder § 34f Abs. II EstG
    § 34f Abs. 3 EstG oder § 34f Abs. III EstG
    § 34f Abs. 4 EstG oder § 34f Abs. IV EstG

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