§ 34b EstG, Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
Paragraph 34b Einkommensteuergesetz

(1) Außerordentliche Holznutzungen sind

1.
Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind. 2Sie liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind;
2.
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). 2Sie sind durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Erdbeben, Bergrutsch, Insektenfraß, Brand oder durch Naturereignisse mit vergleichbaren Folgen verursacht. 3Hierzu gehören nicht die Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen.


(2) 1Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind von den Einnahmen sämtlicher Holznutzungen die damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abzuziehen. 2Das nach Satz 1 ermittelte Ergebnis ist auf die ordentlichen und außerordentlichen Holznutzungsarten aufzuteilen, in dem die außerordentlichen Holznutzungen zur gesamten Holznutzung ins Verhältnis gesetzt wird. 3Bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind die im Wirtschaftsjahr veräußerten Holzmengen maßgebend. 4Bei einer Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 4 Absatz 3 ist von den Holzmengen auszugehen, die den im Wirtschaftsjahr zugeflossenen Einnahmen zugrunde liegen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten für entnommenes Holz entsprechend.


(3) Die Einkommensteuer bemisst sich für die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des Absatzes 1

1.
nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre;
2.
nach dem halben Steuersatz der Nummer 1, soweit sie den Nutzungssatz (§ 68 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) übersteigen.


(4) Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind nur anzuerkennen, wenn

1.
das im Wirtschaftsjahr veräußerte oder entnommene Holz mengenmäßig getrennt nach ordentlichen und außerordentlichen Holznutzungen nachgewiesen wird und
2.
Schäden infolge höherer Gewalt unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalls der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt und nach der Aufarbeitung mengenmäßig nachgewiesen werden.


(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
die Steuersätze abweichend von Absatz 3 für ein Wirtschaftsjahr aus sachlichen Billigkeitsgründen zu regeln,
2.
die Anwendung des § 4a des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes für ein Wirtschaftsjahr aus sachlichen Billigkeitsgründen zu regeln,
wenn besondere Schadensereignisse nach Absatz 1 Nummer 2 vorliegen und eine Einschlagsbeschränkung (§ 1 Absatz 1 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes) nicht angeordnet wurde.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Steuerliche Begünstigung bestimmter Nutzungen § 34 b EStG

https://waldbesitzerverband.de/pdf/recht_und_gesetz/steuernutzung.pdf
Um die nachgeholten Nutzungen be- legen zu können, müssen entspre- chend Nachweise über die Einschläge geführt werden. Im folgenden ist ein Beispiel für die. Berechnung der nachgeholten Nut- zungen aufgeführt (in Anlehnung an Hinweise zu R 34b.1 EStR). N

ESt 34b-Merkblatt - Finanzämter in Bayern - Bayern.de

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkom...
A. Gesetzliche Grundlagen. Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis-,. Schnee-, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den ange- führten Ereignissen gleichkommt, verur

St 34b-Mitteilung (Voranmeldung) Sachsen-Anhalt

https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/OFD...
An das Finanzamt . Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG im Wirtschaftsjahr. /. Beginn des Wirtschaftsjahres. 1.1. 1.5. 1.7. 1.10. Auf Basis eines anerkannten Betriebsgutachtens oder eines Betriebswerkes wurde der jä

ESt 34b Mitteilung (Voranmeldung) - Finanzverwaltung NRW

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/vordruck...
Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG im Wirtschaftsjahr. /. Beginn des Wirtschaftsjahres. 1.1. 1.5. 1.7. 1.10. Auf Basis eines anerkannten Betriebsgutachtens oder eines Betriebswerkes wurde der jährliche Nutzungssat

Förderung - Waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/fuehrung/rechnung/fva_foerderung_nach...
Einkommensteuerermäßigungen des § 34b EStG bei. Kalamitätsnutzungen. Schadensmeldung bei Kalamitätsnutzungen (Sturmholz / Käferholz / Schneebruch /. Trockenschäden usw.) zur Ermäßigung der Einkommensteuer im Privatwald ab dem. Veranlagungszeitraum 2012.


Webseiten zum Paragraphen

EStG § 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_34b/
(1) Außerordentliche Holznutzungen sind. Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind. 2Sie liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind;. Holznutzungen infolge höherer Gewa

EStH 2016 - § 34b - Steuersätze bei Einkünften aus…

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-34b/inha...
1Außerordentliche Holznutzungen sind. Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind. 2Sie liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind;; Holznutzungen infolge höherer Gewalt

Frotscher/Geurts, EStG § 34b Steuersätze bei Einkünften aus ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-34b-...
1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 34b EStG gewährt bei außerordentlichen Holznutzungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Tarifermäßigung. Diese dient dem Ausgleich von Progressionsnachteilen. Eingefügt worden in das EStG ist § 34b EStG durch das G. v. 16.1

Steuervereinfachung im Kalamitätsfall - der § 34b ...

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/article/18207.html
Die Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b Einkommensteuergesetz (EStG)) wurden grundlegend neu gefasst (siehe Tabelle). Ab 01.01.2012 werden bereits Holznutzungen infolge höherer Gewalt ab dem ersten Festmeter Kalamitätsho

Formulare - Steuererklärung - Einkommensteuer

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkomm...
15.02.2018 - Formulare Einkommensteuer Forstwirtschaft Bereich Nordbayern. Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz. Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt n


  • Verortung im EstG

    EstGIV.: Tarif › § 34b

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 34b EstG
    § 34b Abs. 1 EstG oder § 34b Abs. I EstG
    § 34b Abs. 2 EstG oder § 34b Abs. II EstG
    § 34b Abs. 3 EstG oder § 34b Abs. III EstG
    § 34b Abs. 4 EstG oder § 34b Abs. IV EstG
    § 34b Abs. 5 EstG oder § 34b Abs. V EstG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Einkommensteuergesetz.net