§ 39c EstG, Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
Paragraph 39c Einkommensteuergesetz

(1) 1Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. 3Hat nach Ablauf der drei Kalendermonate der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt nicht mitgeteilt, ist rückwirkend Satz 1 anzuwenden. 4Sobald dem Arbeitgeber in den Fällen des Satzes 2 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, sind die Lohnsteuerermittlungen für die vorangegangenen Monate zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ändern. 5Die zu wenig oder zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen.


(2) 1Ist ein Antrag nach § 39 Absatz 3 Satz 1 oder § 39e Absatz 8 nicht gestellt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Legt der Arbeitnehmer binnen sechs Wochen nach Eintritt in das Dienstverhältnis oder nach Beginn des Kalenderjahres eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vor, ist Absatz 1 Satz 4 und 5 sinngemäß anzuwenden.


(3) 1In den Fällen des § 38 Absatz 3a Satz 1 kann der Dritte die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug mit 20 Prozent unabhängig von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers ermitteln, wenn der maßgebende Jahresarbeitslohn nach § 39b Absatz 3 zuzüglich des sonstigen Bezugs 10 000 Euro nicht übersteigt. 2Bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind nur die Lohnzahlungen des Dritten zu berücksichtigen.


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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den ... - Amtsvordrucke

https://www.amtsvordrucke.de/forms/a431cd5adae0a867b6df78edb9303966.pdf
oder die Voraussetzungen für die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht wegfallen. (Datum). (Unterschrift der antragstellenden Person). (Unterschrift des Ehegatten). Verfügung des Finanzamts. 1. § 39c Abs. 3 EStG. § 39c Abs. 4 EStG. § 39d EStG.

D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 7

http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BAD002
05.11.2009 - 1. Rechtliche Grundlagen. 1.1 Fundstellen. Die Berechnung der Steuerabzugsbeträge in den Fällen ohne Lohnsteuerkarte ist in. § 39c EStG (Anlage 1) i.V.m. der Richtlinie (R) 39c der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR). 2008 (Anlage 2) geregelt. Wei

39c - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_039c_251_04-2012_komplett.pdf
HHR Lfg. 251 April 2012. Reuss. § 39c. Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugs- merkmale. idF des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), zuletzt geändert durch BeitrRLUmsG v. 7.12.2011 (BGBl. I 2011, 2592;. BStBl. I 2011,

Antrag nach § 39 EStG - Bundesverwaltungsamt

https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Auslandsschul...
FORMULAR nur für Auslandslehrer der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Antrag nach § 39 Abs. 2 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht) für. Antrag nach § 39 Abs. 2 EStG (beschränkte Steuerpflicht) für. Der Antrag ist jährlich vor Beginn des o. g. Zeitr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer - Berlin.de

https://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/steuern/daten-und-fakten/...
ordnung (AO) und der §§ 1 Abs. 3, 1a Abs. 1 Nr. 2, 39c Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhoben werden. €. €. €. Identifikationsnummer -soweit erhalten-. Identifikationsnummer -soweit erhalten-. *) Besonderheit für das Vereinigte Königreich: Die


Webseiten zum Paragraphen

Frotscher/Geurts, EStG § 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ... / 2.1 ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-39c-...
Rz. 4 § 39c EStG enthält in Abs. 1 die Regelung des Lohnsteuereinbehalts, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Arbeitgeber nicht abgerufen werden können. Die Vorschrift unterscheidet dabei, ob dies auf Verschulden das Arbeitnehmers beruht

Fassung § 39c EStG a.F. bis 01.01.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v ...

https://www.buzer.de/gesetz/4499/al4639-0.htm
01.01.2007 - Text § 39c EStG a.F. in der Fassung vom 01.01.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878)

EStH 2016 - § 39c – Einbehaltung der Lohnsteuer ohne…

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/VI-Steuererhebung/2-Steuer...
39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale. 11Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der

EStG § 39c Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ...

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§ 39c EStG - DER BETRIEB- Dokument - Owlit

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Ab 1.1.2015§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale(I.d.F. des BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592 = BStBl I 2011, 1171: mit Wirkung ab 1.1.2012 neu gefasst) (1) 1Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abru


  • Verortung im EstG

    EstGVI.: Steuererhebung › 2.: Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) › § 39c

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 39c EstG
    § 39c Abs. 1 EstG oder § 39c Abs. I EstG
    § 39c Abs. 2 EstG oder § 39c Abs. II EstG
    § 39c Abs. 3 EstG oder § 39c Abs. III EstG

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