§ 92 EstG, Bescheinigung
Paragraph 92 Einkommensteuergesetz

1Der Anbieter hat dem Zulageberechtigten jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen über

1.
die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Beiträge und Tilgungsleistungen),
2.
die im abgelaufenen Beitragsjahr getroffenen, aufgehobenen oder geänderten Ermittlungsergebnisse (§ 90),
3.
die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen,
4.
die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Beiträge und Tilgungsleistungen),
5.
den Stand des Altersvorsorgevermögens,
6.
den Stand des Wohnförderkontos (§ 92a Absatz 2 Satz 1), sofern er diesen von der zentralen Stelle mitgeteilt bekommen hat, und
7.
die Bestätigung der durch den Anbieter erfolgten Datenübermittlung an die zentrale Stelle im Fall des § 10a Absatz 5 Satz 1.
2Einer jährlichen Bescheinigung bedarf es nicht, wenn zu Satz 1 Nummer 1, 2, 6 und 7 keine Angaben erforderlich sind und sich zu Satz 1 Nummer 3 bis 5 keine Änderungen gegenüber der zuletzt erteilten Bescheinigung ergeben. 3Liegen die Voraussetzungen des Satzes 2 nur hinsichtlich der Angabe nach Satz 1 Nummer 6 nicht vor und wurde die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf den jeweiligen Altersvorsorgevertrag zwischen Zulageberechtigtem und Anbieter beendet, weil
1.
das angesparte Kapital vollständig aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen wurde oder
2.
das gewährte Darlehen vollständig getilgt wurde,
bedarf es keiner jährlichen Bescheinigung, wenn der Anbieter dem Zulageberechtigten in einer Bescheinigung im Sinne dieser Vorschrift Folgendes mitteilt: „Das Wohnförderkonto erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 Prozent, solange Sie keine Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos leisten.“ 4Der Anbieter kann dem Zulageberechtigten mit dessen Einverständnis die Bescheinigung auch elektronisch bereitstellen.


Benachbarte Paragraphen


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Was ist die Bescheinigung nach § 92 EStG?

https://www.kzvk-dortmund.de/fileadmin/media/PDF/Formulare/Versicherte/Zulagen/...
In der Bescheinigung nach § 92 EStG wird erläutert,. - in welcher Höhe und für welches Kalenderjahr Zulagen zur staatlich geförderten. Riesterrente durch die »Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA)« gezahlt oder auch zurückgefordert worden sind;.

Ausfüllhilfe zu Ihrer Steuererklärung - CosmosDirekt

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2 Füllen Sie die Anlage AV zum Mantelbogen komplett aus. Tragen Sie die Summe Ihrer geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Zeile 8 der Anlage AV ein. Die Höhe Ihrer Altersvorsorge- beiträge können Sie der „Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2014“ e

Bescheinigung nach § 92 EStG - BZSt

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Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr für. Name, Vorname. Geburtsdatum. Straße, Hausnummer. Postleitzahl, Wohnort. Anbieternummer. Zertifizierungsnummer. Vertragsnummer. Sozialversicherungsnummer / Zulagenummer (soweit bekannt). Im abgelaufenen Beitr

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Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr für. Sozialversicherungsnummer / Zulagenummer (soweit bekannt). Euro. Cent. Euro. Cent geleistete Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage) erhaltene Zulage. Name, Vorname. ZfA - 3. Vers. 010 - Stand 10.11.2005. Beitr

Erläuterungen zum Antrag auf Entnahme für Anschaffung/Herstellung ...

https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Inhalt/public/1_ZfA/98_F...
Allgemeines. Die Auszahlung des gebildeten und geförderten. Altersvorsorgevermögens für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des. § 92a Absatz 1 Satz 1 EStG ist bei der Zentralen. Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. (§ 92b A


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Das sollten Sie zur Jahresbescheinigung Ihres Riester-Vertrags wissen

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/staatliche-foerderung/riester-besche...
Riester-Sparer erhalten jährlich eine Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetzt (EStG), die sie prüfen sollten. Wir geben Informationen und Tipps, um sich die vollen Zulagen zu sichern und Rückzahlungen oder Kürzungen der Zulage zu vermeiden.

§ 92 EStG Bescheinigung Einkommensteuergesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62370.htm
Der Anbieter hat dem Zulageberechtigten jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen über 1. die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten.

▷ Bescheinigung nach § 92 EStG - ChartTec.de

https://www.charttec.de/html/riester_glossar_bescheinigung_92_einkommensteuerge...
In der Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz (EStG) wird erläutert, in welcher Höhe und für welches Kalenderjahr Zulagen zur staatlich geförderten Riesterrente gezahlt worden sind. Nach dem Erhalt dieser Bescheinigung kann der Versicherungsnehmer

EStG § 92 Bescheinigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_92/
17.08.2017 - 1Der Anbieter hat dem Zulageberechtigten jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen über. die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Alters

Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2014 - wo eintragen ...

https://forum.elster.de/anwenderforum/showthread.php?41862-Bescheinigung-nach-%...
02.05.2015 - Muss die Bescheinigung nach § 92 EStG in das Elster Formular eingetragen werden? Wenn ja, wo? (Für 2014) Soweit ich weiß kommt es in die Anlage AV in Zeile 8. Aber welchen Betrag muss ich hier eintragen? Auf meiner Bescheinigung steht: Im ab


  • Verortung im EstG

    EstGXI.: Altersvorsorgezulage › § 92

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 92 EstG
    § 92 Abs. 1 EstG oder § 92 Abs. I EstG

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