§ 48a EstG, Verfahren
Paragraph 48a Einkommensteuergesetz

(1) 1Der Leistungsempfänger hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung im Sinne des § 48 erbracht wird, eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. 2Der Abzugsbetrag ist am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt für Rechnung des Leistenden abzuführen. 3Die Anmeldung des Abzugsbetrags steht einer Steueranmeldung gleich.


(2) Der Leistungsempfänger hat mit dem Leistenden unter Angabe

1.
des Namens und der Anschrift des Leistenden,
2.
des Rechnungsbetrags, des Rechnungsdatums und des Zahlungstags,
3.
der Höhe des Steuerabzugs und
4.
des Finanzamts, bei dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist,
über den Steuerabzug abzurechnen.


(3) 1Der Leistungsempfänger haftet für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag. 2Der Leistungsempfänger haftet nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung (§ 48b) vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. 3Er darf insbesondere dann nicht auf eine Freistellungsbescheinigung vertrauen, wenn diese durch unlautere Mittel oder durch falsche Angaben erwirkt wurde und ihm dies bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. 4Den Haftungsbescheid erlässt das für den Leistenden zuständige Finanzamt.


(4) § 50b gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Bauabzugssteuer (§§ 48 – 48d EStG)

http://kh-bielefeld.de/cms/download/vertragsvorlagen_zdh_(nur_f%C3%BCr_kh-mitgl...
Vergütungen für Bauleistungen, die im Inland gegenüber einem Unternehmer oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, unterliegen dem Steuerabzug, § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG. Begriff der Bauleistung. Unter Bauleistung sind alle Le

BFH-Urteil vom 29.10.2008 - Kommunsense

http://www.kommunsense.de/wp_16/wp-content/uploads/newsmappen/bfh/bfh_29_10_200...
Wichtige Bekantgaben aus der Finanzrechtsprechung. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008. (Az.: I B 160/08). Regelung zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar; Umfang der Haftung für Bauabzugssteuer. Rechtsgrundlag


PDF Dokumente zum Paragraphen

Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 ff EStG

http://www.steuerportal-mv.de/static/Regierungsportal/Finanzministerium/Steuerp...
Vorbemerkung. Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueran- sprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelun- gen hierzu enthält der neue Abschnitt VII

Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen (§ 48c Abs. 2 EStG)

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/...
Der Antrag auf Erstattung von Abzugsbeträgen im Sinne des § 48 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nach amtlich vorgeschriebenem. Muster zu stellen und zu unterschreiben (§ 48c Abs. 2 Satz 3 EStG). Der Antrag ist bis zum Ablauf (31. Dezember) des zwei

Anmeldung zum Steuerabzug nach § 48a EStG - Finanzverwaltung ...

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stab-bau...
Unterschrift. Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden aufgrund der. §§ 149 ff. der Abgabenordnung und der §§ 48a bis 48d des Einkommen- steuergesetzes erhoben. Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheits- gemäß

Steuerabzug bei Bauleistungen - Gemeindeprüfungsanstalt Baden ...

https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen_BAU/2001/MIB042...
01.12.2001 - Nach den §§ 48 bis 48d Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des Art. 4 des Gesetzes zur. Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl. I S. 2267) sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts und alle Unternehm

Merkblatt über Steuerabzug von Bauleistungen - Dachdecker-Henrichs

http://www.dachdecker-henrichs.de/dateien_cms/merkblatt_steuerabzug.pdf
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im. Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur. Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein. Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des Einkommens


Webseiten zum Paragraphen

EStG § 48a Verfahren - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_48a/
17.08.2017 - (1) 1Der Leistungsempfänger hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung im Sinne des § 48 erbracht wird, eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldun

Steuerabzug für Bauleistungen § 48 EStG - Handwerkskammer zu ...

https://www.hwk-leipzig.de/artikel/steuerabzug-fuer-bauleistungen-48-estg-3,0,6...
Seit dem Jahr 2002 existiert ein sogenannter Steuerabzug für Bauleistungen, der jedoch in der Praxis aufgrund einer Freistellungsregelung kaum zur Anwendung kommt. Für jedes Unternehmen, welches Bauleistungen erbringt, ist es wichtig, eine Freistellungsb

Frotscher/Geurts, EStG § 48a Verfahren / 5 Haftung des ... - Haufe

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-48a-ver...
Rz. 9 Ist der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (§ 48a Abs. 3 S. 1 EStG).[1] Die Vorschrift des § 48a Abs. 3 EStG ist als Verweisung auf die (allge

Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen – Lexikon des Steuerrechts ...

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/abzugsbesteuerung-bei-bauleistungen...
Für Bauleistungen (→ Bauleistungen in der Umsatzsteuer), die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG), ist nach § 48 EStG ein Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung vorzunehmen (Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom

BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern ...

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Bauabzugsteuer/FAQ/EIBE_FAQ_node.html
Die Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 10. des Folgemonats der Zahlung für Rechnung des Leistenden an das für den Leistenden zuständige Finanzamt abzuführen (§ 48a Absatz 1 EStG ). Die Vordrucke sind bei den Finanzämtern und onl


  • Verortung im EstG

    EstGVII.: Steuerabzug bei Bauleistungen › § 48a

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 48a EstG
    § 48a Abs. 1 EstG oder § 48a Abs. I EstG
    § 48a Abs. 2 EstG oder § 48a Abs. II EstG
    § 48a Abs. 3 EstG oder § 48a Abs. III EstG
    § 48a Abs. 4 EstG oder § 48a Abs. IV EstG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Einkommensteuergesetz.net