1In den Fällen, in denen die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt wird, ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerber eines Dividendenscheines oder sonstigen Anspruches in den Fällen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2. 3In den Fällen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Erwerber von Zinsscheinen nach § 37 Absatz 2 der Abgabenordnung ausgeschlossen.
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11.07.2007 - (6,45 v.H. von 2.500,00 EUR) 161,25 EUR. Steuerfreibetrag § 3 Nr. 56 EStG. (1 v.H. von 5.250,00 EUR) - 52,50 EUR. Pauschalbesteuerungsbetrag § 40b EStG - 92,03 EUR[2]. SV-pflichtige Umlage 16,72 EUR. SV-Hinzurechnungsbetrag § 1 Abs. 1 Satz 3
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Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3. EStG;. Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom. 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586) w
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E-MAIL. DATUM 15. Dezember 2017. BETREFF Kapitalertragsteuer;. Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3. EStG;. Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens. GZ IV C 1 - S 2401/08/10001 :018. DOK 2017/1044120. (bei Ant
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03.04.2017 - II. Erweiterte Anrechnungsvoraussetzungen des § 36a EStG. 1. Mindesthaltezeitraum, Mindesthaltedauer. Die Anrechnung setzt nach § 36a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraums
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01.01.2018 - 1.1 Berechnung des monatlichen steuerpflichtigen Entgelts (Steuer-Brutto). Mtl. ZV-Brutto. Berechnungsmodus. 3.500,00 €. ZV-Umlage AG/St.-pfl. AG Umlage. 6,45 % 3.500 € x 6,45 % = 225,75. Davon steuerfrei n. § 3 Nr. 56 EStG. 130,00 €. Davon
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http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62306.htm
In den Fällen, in denen die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt wird, ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerber eines Dividendenscheines.
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1 Allgemeines Rz. 1 § 45a EStG enthält Bestimmungen zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für den Gläubiger. Die Vorschrift hat folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt das Verfahren zur Anmeldung der KapESt. Abs. 2 und 3
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R 3.45 Betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG). 1Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nu
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45 EStG 1988 Vorauszahlungen - Einkommensteuergesetz 1988 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.