§ 45 EstG, Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer
Paragraph 45 Einkommensteuergesetz

1In den Fällen, in denen die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt wird, ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerber eines Dividendenscheines oder sonstigen Anspruches in den Fällen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2. 3In den Fällen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist die Erstattung von Kapitalertragsteuer an den Erwerber von Zinsscheinen nach § 37 Absatz 2 der Abgabenordnung ausgeschlossen.


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Veröffentlichung: ja - Deutsche Rentenversicherung

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11.07.2007 - (6,45 v.H. von 2.500,00 EUR) 161,25 EUR. Steuerfreibetrag § 3 Nr. 56 EStG. (1 v.H. von 5.250,00 EUR) - 52,50 EUR. Pauschalbesteuerungsbetrag § 40b EStG - 92,03 EUR[2]. SV-pflichtige Umlage 16,72 EUR. SV-Hinzurechnungsbetrag § 1 Abs. 1 Satz 3


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Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3. EStG;. Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom. 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586) w

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E-MAIL. DATUM 15. Dezember 2017. BETREFF Kapitalertragsteuer;. Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3. EStG;. Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens. GZ IV C 1 - S 2401/08/10001 :018. DOK 2017/1044120. (bei Ant

Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der ...

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Frotscher/Geurts, EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der ...

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  • Verortung im EstG

    EstGVI.: Steuererhebung › 3.: Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) › § 45

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 45 EstG
    § 45 Abs. 1 EstG oder § 45 Abs. I EstG

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