(1) 1Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. 2Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte.
(2) 1Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. 2Dazu können die mit der Nachschau Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. 3Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
(3) 1Die von der Lohnsteuer-Nachschau betroffenen Personen haben dem mit der Nachschau Beauftragten auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Lohnsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, soweit dies zur Feststellung einer steuerlichen Erheblichkeit zweckdienlich ist. 2§ 42f Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt sinngemäß.
(4) 1Wenn die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 der Abgabenordnung) zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f übergegangen werden. 2Auf den Übergang zur Außenprüfung wird schriftlich hingewiesen.
(5) Werden anlässlich einer Lohnsteuer-Nachschau Verhältnisse festgestellt, die für die Festsetzung und Erhebung anderer Steuern erheblich sein können, so ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die Besteuerung der in Absatz 2 genannten Personen oder anderer Personen von Bedeutung sein kann.
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http://www.steuerberatung-egg.de/wp-content/uploads/2015/10/M%C3%BCndlicher-Vor...
Lohnsteuernachschau nach § 42g EStG. Die Ausführungen sind sehr umfangreich, was darin liegt, dass das hierzu veröffentliche BMF sehr umfassend ist. Natürlich ist es kaum jemandem möglich in der mündlichen Prüfung in nur 30. Minuten solch einen Vortrag z
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/140556.pdf
29.10.2013 - Mit § 42g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013. (BGBl. 2013 I S. 1807) die Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Diese. Änderung ist zum 30. Juni 2013 in Kraft getreten. Mit der Nachschau
http://www.kvw-muenster.de/download/Anspruchsberechtigte_BV/RGL_Einkommensteuer...
Anrufungsauskunft. § 42f. Lohnsteuer-Außenprüfung. § 42g. Lohnsteuer-Nachschau. 3 . S t e u e r a b z u g. v o m K a p i t a l e r t r a g ( K a p i t a l e r t r a g s t e u e r ). § 43. Kapitalerträge mit Steuerabzug. § 43a. Bemessung der Kapitalertrag
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Schmidt/Loschelder EStG § 4h Rz 1. Schmidt/Seeger EStG § 5a Rz 1. Schmidt/Wacker EStG ... gewordene EStG-Änderungen (ua §§ 3, 10a, 20, 22, 22a, 23, 32, 41c , 46, 50a,. 50i, 52, 52a, 82, 86, 92, 92a) und Art. 3 regelt erst ..... 8, 11–11b, 19, 19a, 35a, 3
https://www.steuerberater-verband.de/wp-content/uploads/2016/03/20131212_bespre...
12.12.2013 - Betriebsveranstaltungen. TOP 15 St 22. Das neue Reisekostenrecht. TOP 16 St 22. § 35a EStG – Handwerkerleistungen. TOP 17 St 22. § 42g EStG – Die Lohnsteuer-Nachschau. TOP 18 St 23. Telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter. TOP 19 St 25.
https://www.lohn-info.de/betriebspruefung_lohnsteuer-nachschau.html
Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau durch das Jahressteuergesetz 2013 (§ 42g EStG).
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/littmannbitzpust-das-einkomm...
Schrifttum: Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG u Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-42g-...
42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013 neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn f
http://cpm-steuerberater.de/2013/11/16/lohnsteuernachschau-%C2%A7-42g-estg/
16.11.2013 - Mit Wirkung vom 01.07.2013 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für die neu gesetzlich verankerte Möglichkeit einer Lohnsteuer-Nachschau geschaffen; § 42 g EStG. In dem neu geschaffenen Gesetzestext heißt es: (1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient
http://www.roedl.de/themen/lohnsteuer-nachschau-bmf-neuregelung
09.12.2014 - Das vom BMF veröffentlichte Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 42g EStG beleuchtet umfassend die verfahrensrechtliche Einordnung der Vorschrift.