1Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. 2Sind für einen Arbeitgeber mehrere Betriebsstättenfinanzämter zuständig, so erteilt das Finanzamt die Auskunft, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 der Abgabenordnung) des Arbeitgebers im Inland befindet. 3Ist dieses Finanzamt kein Betriebsstättenfinanzamt, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte mit den meisten Arbeitnehmern befindet. 4In den Fällen der Sätze 2 und 3 hat der Arbeitgeber sämtliche Betriebsstättenfinanzämter, das Finanzamt der Geschäftsleitung und erforderlichenfalls die Betriebsstätte mit den meisten Arbeitnehmern anzugeben sowie zu erklären, für welche Betriebsstätten die Auskunft von Bedeutung ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://vertriebsservice.hdi-gerling.de/media/easynet/Anrufungsauskunft-Spendit...
PLZ Ort. Steuernummer XXX/XXX/XXXXX. Antrag auf Anrufungsauskunft gemäß § 42e Einkommensteuergesetz (EStG). Betrifft: Lohnsteuerliche Behandlung von Sachbezügen mittels Spendit Karte („Spendit 44“). Sehr geehrte Damen und Herren,. wir beabsichtigen unser
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuer...
12.12.2017 - 1 Mögliche Antragsteller einer Anrufungsauskunft (Beteiligte im Sinne von § 42e Satz 1. Einkommensteuergesetz - EStG) sind der Arbeitgeber, der die Pflichten des Arbeitgebers erfüllende Dritte im Sinne von § 38 Absatz 3a EStG und der Arbeitn
http://stb-haendeler.de/sites/infobroschueren/uploads/Das%20Auskunftsersuchen%2...
Anrufungsauskunft für Fragen, die die Lohnsteuer betreffen (§ 42e EStG). Ein Arbeitgeber geht mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und der damit verbundenen Pflicht, die. Lohnsteuer für diese Arbeitnehmer richtig zu berechnen, einzubehalten und vollst
http://www.stbk-nuernberg.de/images/PDFs/Anforderungskatalog-Fachassistent_in-L...
37 b EStG. 1.3.5. Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug. 1.3.6. Haftung des Arbeitgebers. 1.4. Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen. 1.5. Betriebsprüfung gem. §§ 146, 147 AO. - Rechtsgrundlage. - Datenzugriff. - Auswertung des
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/145108.pdf
Aktuell mehren sich in den Lohnsteuer-Arbeitgeberstellen wieder die Anträge auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG im Zusammenhang mit. Gehaltsoptimierungsmodellen in der Form einer Umwandlung von steuerpflichtigem. Arbeitslohn in eine ste
https://www.fruchtfuchs.de/assets/files/20160802_Merkblatt_Steuerfreibetrag_BGM...
02.08.2016 - 42e EStG Anrufungsauskunft. Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind.6 […] - Sozialgesetzbuch. § 20 SGB
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/anrufungsauskunft_idesk_P...
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer: Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerfragen regelt § 42e EStG; die Verwaltungsanweisungen finden sich in R 42e LStR und H 42e LStH.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-grundsaetze-zur-anrufungsausk...
13.12.2017 - Das BMF bezieht Stellung zur Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_42e/
17.08.2017 - 1Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. 2Sind für einen Arbeitgeber mehrere Betriebsstättenfinanzämte
http://www.sis-verlag.de/archiv/1092-anrufungsauskunft-nach-s-42e-estg-als-fest...
Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstätten-FA darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vi
https://www.lohn-info.de/auskunft_finanzamt_anrufungsauskunft.html
Aktuelles. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 erneut Stellung zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG genommen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 wurde eine Bea