1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und die Maßnahmen in Abstimmung mit der in § 7i Absatz 2 bezeichneten Stelle vorgenommen worden sind. 2Durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage ist, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützt ist, kann der Steuerpflichtige auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich und die Maßnahmen in Abstimmung mit der in § 7i Absatz 2 bezeichneten Stelle vorgenommen worden sind. 3§ 7h Absatz 3 und § 7i Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sowie § 11a Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
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Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungs- kosten bei Baudenkmalen nach §§ 7 i und 10 f Abs. 1 Einkommensteuergesetz. (EStG) sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkma- len nach §§ 10 f Abs.
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Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren für Steuerbescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b. Einkommensteuergesetz (EStG). Stand: März 2017. Bei Gebäuden, die Kulturdenkmal gem. §§ 2, 12 oder Bestandteil einer geschützten Ge- samtanlage gem. § 19 Denkmalschutzges
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7i, 10f, 10g und 11b EStG. Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte haben die Möglichkeit Kosten für Bau- maßnahmen an geschützten Baudenkmälern, die nach Art und Umfang. • bei Einzeldenkmälern zur Erhaltung des Gebäudes als. Baudenkmal oder zu sei
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Antrag auf Ausstellung einer. Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f und 11b. Einkommensteuergesetz (EStG). Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Absender. Seite 1 von 2. Landratsamt Zwickau. Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht,. Denkmalschutz untere De
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für Steuerbescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b. Einkommensteuergesetzt (EStG),. Stand: Juni 2002. Bei einem Gebäude, das ein Kulturdenkmal gem. §§ 2, 12 Denkmalschutzgesetz für. Baden-Württemberg ist, kann der Steuerpflichtige bis zu 10 % der Herstellungsk
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17.08.2017 - 1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, auf zwei bi
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1 Allgemeines Rz. 1 § 11b EStG ist eine Parallelvorschrift zu § 7i EStG. Der gegenständliche Regelungsbereich beider Vorschriften (Baudenkmäler) ist im Wesentlichen identisch; während § 7i EStG die steuerliche Behandlung von Herstellungskosten betrifft,
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Bescheinigungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG. Hinweise zu Steuervergünstigungen (§§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz, EStG). Bei Baudenkmalen besteht die Möglichkeit, Herstellungs- oder Erhaltungskosten steuerlich erhöht abzuschreiben. Hierzu be
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Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wi
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... Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können entweder sofort als Betriebsausgaben (BA) bzw. Werbungskosten (WK) abgezogen werden oder als BA (WK) gem. § 11b Satz 1 EStG