(1) 1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. 2Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat.
(2) 1Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein nicht zu einem Betriebsvermögen gehörendes Gebäude in ein Betriebsvermögen eingebracht oder wenn ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen entnommen oder wenn ein Gebäude nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird.
(3) Steht das Gebäude im Eigentum mehrerer Personen, ist der in Absatz 1 bezeichnete Erhaltungsaufwand von allen Eigentümern auf den gleichen Zeitraum zu verteilen.
(4) § 7h Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
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https://www.goerlitz.de/uploads/02-Buerger-Dokumente/infoblattausstellen7h.pdf
und 11a Einkommensteuergesetz (EStG). Rechtsgrundlagen. • §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG). • Bescheinigungsrichtlinie zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EstG vom 01. Januar. 1998. Bescheinigungsfähige Aufwendungen. • Modernisierungs- u
http://www.wilhelmstadt-bewegt.de/images/sanierung/pdfs/merkblatt-bescheinigung...
Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz. - Stadtplanungsamt –. Merkblatt für Eigentümer. Stand: Juni 2012. Bescheinigungsverfahren nach §§ 7h, 10f und 11a Einkom- mensteuergesetzes (EStG). Steuerliche Vergünstigungen von Investitionen im Sanierungsgebiet.
http://www.capital-house.de/media/download.php?c1=151&c2=7857&c3=5&c4=Infoblatt...
Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7h, i und 10f bzw. §11a EStG. Baubeschreibung Lutherstr.6 Erfurt www.capital-house.de. Warum Abschreibungsmöglichkeiten? Mit der förmlichen Festsetzung eines. Sanierungsgebietes sollen unter anderem private Investitione
http://www.stralsund.de/buerger/rathaus/verwaltung/Aemteruebersicht/amt_fuer_pl...
Die Gewährung erhöhter Abschreibungen erfolgt letztlich durch die Finanzbehörden. Da jedoch nicht alle Aufwendungen am Bau erhöht abschreibbar sind, sondern nur Modernisierungs- und. Instandsetzungskosten, lässt der Gesetzgeber mit Hilfe von § 177 BauGB
http://www.neutraubling.de/media/2736/sanierungsgebiet-ekst.pdf
EKSt-Gesetz, Fassung 18.12.2013, §§ 7h, 10f, 11a. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), § 82g. § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen. Entwicklungsbereichen. (1) 1Bei einem im Inland gelegenen Gebäude i
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-11a-...
1 Allgemeines Rz. 1 § 11a EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 EStG. Die Vorschriften wurden erstmalig durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt. §§ 11a und 11b EStG enthalten keinen eigenständigen Vergünstigungstatbestand[2], vielmehr regeln
https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/11a
11a EStG 1988 Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne - Einkommensteuergesetz 1988 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/105f/page/bsiprod.psml?pid=Dokumentanzeige...
Für diese Seite sind keine Informationen verfügbar. Weitere Informationen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_vz2002_11a/
Dokument EStG § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Preis: € 5,00 Nutzungsdauer: 30 Tage. Sollten Sie bereits ein NWB Konto haben, dann melden Sie sich bitte an. Online-
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_61_03_04_17_02_01_F_1018
61.03.04.17.02.01-F Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStGBeschR §§ 7h, 10f und 11a). Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22. Febru