§ 9b EstG
Paragraph 9b Einkommensteuergesetz

(1) Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.


(2) 1Wird der Vorsteuerabzug nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen zu behandeln, wenn sie im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 bezogen werden; die Minderbeträge sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind oder der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. 2Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben in den Fällen des Satzes 1 unberührt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

EStH 2016 - § 9b - Amtliches Einkommensteuer-Handbuch

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteu...
umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbaren Vorsteuerbetrags maßgebend; dabei bleibt § 15 Abs. 1a UStG unberücksichtigt. Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1a UStG. (3)1Die nach § 15 Abs. 1a UStG nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge unterliegen d

zDie Neuregelungen auf einen Blick § 9b - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_009b_263_04-2014_AnmJ13-1-J13-14.pdf
9b. idF des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), zuletzt geändert durch AIFM-StAnpG v. 18.12.2013 (BGBl. I 2013, 4318; BStBl. I 2014, 2). (1) Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzs

Umsatzsteuer und Anschaffungskosten § 9b Abs. 1 EStG

http://www.franz-partner.de/files/franz-partner/dokumente/pm_2013/8875195-2013-...
Presseinformation. Umsatzsteuer und Anschaffungskosten § 9b Abs. 1. EStG. Wann gehört die Umsatzsteuer bei den Investitionen zu den. Anschaffungskosten und wann nicht? Essen, 25. Juli 2013****Ob die Umsatzsteuer bei den Investitionen des Mandanten zu den

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte ...

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Land-_und...
10.11.2015 - Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Tieren. 52 - 54. 5. Auflösung von Rücklagen. 55. 6. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach § 9b Absatz 2 EStG. 56. 7

Gesetzestext zum Einkommenssteuergesetz EStG ... - engel-werbung

http://www.engel-werbung.de/de/werbeartikel-in-der-wissenschaft/gesetzestext.pdf
Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger sowie die Umsatzsteuer (>§9b EStG), wenn der Abzug als. Vorsteuer ohne Berücksichtigung des § 15 Abs.1a Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist; Verpackungs- und. Versandkosten gehören nicht dazu. Übersteigen die Anschaf


Webseiten zum Paragraphen

Frotscher/Geurts, EStG § 9b Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-9b-u...
Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört die nach § 15 UStG abzugsfähige Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Die Vorschrift dient also dazu, die (neutrale) Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten herauszuh

EStG § 9b - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_9b/
II. Einkommen. 4a. Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug. § 9b [1]. (1) Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaf

§ 9b EStG Einkommensteuergesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62214.htm
(1) Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er.

R 9b. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer

http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-9b-Auswirkungen-der-Umsatzsteuer-auf-...
Zu § 9b EStG. R 9b. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer. Allgemeines. 1Soweit ein Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG umsatzsteuerrechtlich nicht abgezogen werden darf, ist er den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des zugehörigen Wirtsch

EStH 2016 - § 9b - Amtliches Einkommensteuer-Handbuch

http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteu...
9b. 1Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt. i. 21Wi


  • Verortung im EstG

    EstGII.: Einkommen › 4.: Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten › § 9b

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 9b EstG
    § 9b Abs. 1 EstG oder § 9b Abs. I EstG
    § 9b Abs. 2 EstG oder § 9b Abs. II EstG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Einkommensteuergesetz.net