1Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
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http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgf...
BFH: auch Fälligkeit innerhalb dieses Korridors erforderlich (ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal!) weitere spezialgesetzliche Ausnahmen, insbesondere iFe Steuerabzugs. Einkommensteuer. VII. Quantifizierung von Einkünften. 2. Überschusseinkünfte (§ 2 Abs.
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_009a_269_05-2015_AnmJ14-1-J14-4.pdf
z Fundstelle: Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zoll- kodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher. Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014 (BGBl. I 2014,. 2417; BStBl. I 2015, 58). § 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten. idF de
http://www.skm-steuerberater.de/fileadmin/pdf/070119_BMF_Kinderbetreuungskosten...
19.01.2007 - Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundesministerium für. Familie, Senioren, Frauen und Jugend. BETREFF Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten (EStG: §§ 4f, 9 Abs. 5. Satz 1, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a, § 10
http://www.zvlonline.de/Loesungshinweis-EinkommensteuerI-2011-ohne-Punkte.pdf
bungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG in Höhe von 102 € abzu- ziehen; somit ergeben sich für Herrn Nas Renteneinkünfte von 4.091 €. Die Renteneinnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung von Frau Nas belaufen sich auf 6.555,78 € (7 Mon
http://www.kvw-muenster.de/download/Anspruchsberechtigte_BV/RGL_Einkommensteuer...
7k. Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung. 4 . Ü b e r s c h u s s d e r. E i n n a h m e n ü b e r d i e W e r b u n g s k o s t e n. § 8. Einnahmen. § 9. Werbungskosten. § 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten. 4 a . U m s a t z s t e u e
http://www.stbverband-thueringen.de/fileadmin/user_upload/3-Akademie/Inhaltsver...
5.9 Eintragungen zur Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG. (Zeilen 16–21) BMF vom 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187 . . . . . . . . . . . . . . . .198. 5.10 Veräußerungsgewinne und Teileinkünfteverfahren (Zeilen 31–41). . . . . . . . .201. 5.11 Ve
https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/9a-pauschbetraege-fuer-werbungskosten
9a EStG in der Fassung des Artikels 1 des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912), anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 - siehe Anwendungsvorschrift § 52a Absatz 6 EStG 2009 in der bis zum 31. Dezember 2013 gülti
https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62213.htm
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden 1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_9a/
2Der Pauschbetrag nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Absatz 2) geminderten Einnahmen, die Pauschbeträge nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/w/werbungskostenpauschbetrag-lexikon-...
Durch den Ansatz des ArbN-Pauschbetrages dürfen die Einkünfte nicht negativ werden (§ 9a Satz 2 EStG). Der Pauschbetrag darf höchstens 767 € betragen. Da die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten den zulässigen Pauschbetrag nicht übersteigen, ist der
http://www.parmentier.de/steuer/9a.htm
9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 2003, abziehbare Pauschbeträge für Werbungskosten.