(1) 1Als Kinder werden berücksichtigt
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der im Inland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnsitzstaat und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen geboten ist.
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https://www.klinikrente.de/uploads/downloads/KR.bAV_aktuelle-Informationen-BRSG...
30.01.2018 - Der jährliche steuerfreie Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG wird von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht. Beiträge zugunsten einer nach § 40 b EStG pauschalbesteuerten Versorgung verringern diesen Höchstbeitrag. Dafür entf
http://www.wellington.diplo.de/contentblob/923374/Daten/7306489/Merkblatt_Kinde...
62 (1) EStG hat folgenden Wortlaut: Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer. 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder. 2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a) nac
https://www.vbl.de/de?t=/documentManager/sfdoc.file.supply&fileID=1298450094733
Zur Erläuterung: Beiträge des Arbeitgebers, die er für seine Beschäftigten zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung leistet, sind nach § 3 Nr. 63 EStG in begrenztem Umfang steuer- und sozial- abgabenfrei. Die Grenze für die Steuer
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/276660/public...
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG sind Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine. Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieb- lichen Altersversorgung unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei, soweit s
http://www.kvbbg.de/media/kvbbg/zusatzversorgungskasse/mitglieder__dienstherren...
Grenzwert für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. (4 % der Beitragsbemessungsgrenze West). 2017. 3.048,00 €. Grenzwert für die Steuerfreiheit der Umlage § 3 Nr. 56 EStG. (2% der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung). 2017. 1.524,
https://www.hannoversche.de/dam/jcr:dca605c2-80a0-4adf-a0c8-964a94dd5756/arbeit...
als betriebliche Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG jährlich. Fälligkeit und. Höhe des. Beitrages halbjährlich vierteljährlich monatlich. Nächster Zahltermin: Hiermit werden die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus der oben genannten Le
https://www.longial.de/informationen/rechengroessen/grenze-fuer-entgeltumwandlu...
Durch eine Entgeltumwandlung werden Teile des Bruttoeinkommens direkt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgt diese Entgeltumwandlung steuerfrei. Das bedeutet, dass der Betrag der Entgeltumwandlung
https://www.foerderland.de/finanzen/versicherung/betriebliche-altersvorsorge/fa...
Bei der § 3 Nr. 63 EStG-Förderung wird betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung (ab 2005), Pensionskasse und Pensionsfonds gefördert. Hier können vier Prozent der BBG (zuzüglich Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro)
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/beitraege-des-arbeitge...
Leitsatz 1. Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. 2. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beit
http://www.kzvk.de/newsletter/arbeitgeber/steuerfreiheit-der-beitraege-nach-3-n...
01.01.2018 - das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in aller Munde. Es bringt auch Neuerungen mit sich, die die Zusatzversorgung betreffen. Lesen Sie unsere Informationen zur Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG in diesem Newsletter. --- Endli
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-auf-Kindergeld-gem-62-Abs-1-Nr-2-Buch...
05.08.2014 - Da ich erwerbstätig bin, wird das Kindergeld derzeit nicht nach Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sondern nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) gezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld nach dem Steuerrecht ist in §62 EStG ist geregelt: (1) Für Kind