§ 64 EstG, Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
Paragraph 64 Einkommensteuergesetz

(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.


(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. 4Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. 5Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.


(3) 1Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Zusammentreffen mehrerer Ansprüche § 64 - ErtragSteuerrecht.de

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_064_243_09-2010_komplett.pdf
HHR Lfg. 243 September 2010. Wendl. § 64. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche. idF des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366, ber. BGBl. I 2009, 3862;. BStBl. I 2009, 1346). (1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehre

Antrag auf Bestimmung des Bezugsberechtigten des Kindergeldes

http://www.ag-prenzlau.brandenburg.de/media_fast/4315/ZP795.pdf
ZP 795 Antrag auf Bestimmung des Bezugsberechtigten des Kindergeldes gemäß § 64 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 4 EStG (Stand: 12/2003). An das. Amtsgericht - Vormundschaftsgericht. PLZ, Ort. Antrag auf Bestimmung des Bezugsberechtigten des Kindergeldes gemäß § 6

Lohnsteuerrichtlinien zu § 3 Nr. 64 EStG - IHK Hannover

https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/R_3_64_LStR...
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (zu § 3 Nr. 64 EStG). R 3.64 Kaufkraftausgleich. (1) 1Wird einem Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von einem inländischen Arbeitgeber ein Kaufkraftausgleich gewährt, bleibt er im Rahmen des. Absatzes 2 steuerfre

Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 ...

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29.09.2017 - Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) wie folgt geändert: Übersicht. Randziffer (Rz.) IXa. Steuerfreistellung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 9 EStG. 64c-64x.

DA-FamEStG 2011 - BZSt

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/...
64 EStG kommt es insoweit nicht an. 2Soweit für Kinder Ansprüche nach dem BKGG bestehen können, sind die im öffentlichen Dienst Beschäftigten an die zuständige Familienkasse der BA. (§ 13 BKGG) zu verweisen. DA 62.2 Kindergeldanspruch von Personen mit Wo


Webseiten zum Paragraphen

BFH: Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei ...

http://www.sis-verlag.de/archiv/1415-bfh-haushaltsaufnahme-is-des-s-64-abs-2-sa...
Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil - auch wenn er nicht sorgeberechtigt

EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_64/
17.08.2017 - 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche. (1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind i

Kindergeldberechtigter Elternteil nach § 64 Abs. 3 EStG | Steuer Office ...

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Leitsatz Ein Elternteil, der dem nicht in einem Haushalt eines Berechtigten aufgenommenen Kind eine Unterhaltsrente zahlt, die niedriger ist als das von ihm bezogene Kindergeld, während der andere Elternteil Unterhalt zahlt, erhält nach § 64 Abs. 3 EStG

Frotscher/Geurts, EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche ...

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1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. §

§ 64 EStG Zusammentreffen mehrerer Ansprüche ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62340.htm
(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem.


  • Verortung im EstG

    EstGX.: Kindergeld › § 64

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 64 EstG
    § 64 Abs. 1 EstG oder § 64 Abs. I EstG
    § 64 Abs. 2 EstG oder § 64 Abs. II EstG
    § 64 Abs. 3 EstG oder § 64 Abs. III EstG

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