(1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.
(2) (weggefallen)
(3) 1Die steuerpflichtige Person hat für den Veranlagungszeitraum eine eigenhändig unterschriebene Einkommensteuererklärung abzugeben. 2Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung (§ 26b), haben sie eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist.
(4) 1Die Erklärung nach Absatz 3 ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 erzielt werden und es sich nicht um einen der Veranlagungsfälle gemäß § 46 Absatz 2 Nummer 2 bis 8 handelt. 2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten.
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http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/III-Veranlagung/Paragraf-2...
R 25. Richtlinie. Verfahren bei der Veranlagung von Ehegatten nach § 26a E STG. (1)1Hat ein Ehegatte nach § 26 AB S. 2 Satz 1 E STG die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) gewählt, ist für jeden Ehegatten eine Einzelveranlagung durchzuführen, auch wenn sich j
https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/site-template/pdf/Aktuelles%20zur%20elektro...
Nach § 25 Abs. 4 EStG besteht ab dem Veranlagungszeitraum 2011 die Verpflichtung, die. Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte, d. h. Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b
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1. Grafische Darstellung der Steuererklärungspflicht. 2. Pflichtveranlagung. Nach § 149 Abs. 1 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Im Einkommensteuergesetz wird die Steuererklärungspflicht in § 25 EStG g
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09.10.2013 - Steuerliche Behandlung von Veräußerungen bei Beteiligungen < 1%. → Beteiligung < 1% innerhalb der letzten 5 Jahre, da ansonsten § 17 (1). EStG greift. → Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 (2) Nr. 1 EStG. → Besteuerung mit 25 % (Abgeltun
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26.05.2008 - 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Gründen) sind, müssen für einen Anspruch auf Kindergeld zusätzlich folgende zwei Voraussetzungen erfüllen (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG): a) Sie müssen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßi
https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/25-veranlagungszeitraum-steuererklaerun...
(1) Red. Anm.: § 25 Absatz 1 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912), anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 - siehe Anwendungsvorschriften § 52a Absatz 13 EStG 2009 in der bi
https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62249.htm
(1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 und § 46 eine Veranlagung.
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/steuererklaerung-lexikon-des-steuer...
25 Abs. 3 EStG haben Stpfl. für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, ergibt sich die Verpflichtung zur A
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-25-vera...
25 Abs. 3 EStG enthält als Sonderregelung gegenüber den §§ 149ff. AO die grundsätzlich jeden Stpfl. treffende Pflicht, nach Ablauf des Vz eine eigenhändig unterschriebene ESt-Erklärung abzugeben. Die Erklärungspflicht wird durch § 56 EStDV teilweise eing
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_25/
25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht [1]. (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach