§ 75 EstG, Aufrechnung
Paragraph 75 Einkommensteuergesetz

(1) Mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld kann die Familienkasse gegen Ansprüche auf Kindergeld bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder im Sinne der Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird.


(2) Absatz 1 gilt für die Aufrechnung eines Anspruchs auf Erstattung von Kindergeld gegen einen späteren Kindergeldanspruch eines mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten entsprechend, soweit es sich um laufendes Kindergeld für ein Kind handelt, das bei beiden berücksichtigt werden kann oder konnte.


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§ 75 EStG, Aufrechnung - Steuertipps

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75 EStG – Aufrechnung. (1) Mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld kann die Familienkasse gegen Ansprüche auf Kindergeld bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorsc

Frotscher/Geurts, EStG § 75 Aufrechnung / 2.1 ... - Haufe

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Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG regelt lediglich die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Familienkassen sind die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1, 2 EStG. § 75 Abs. 1 EStG betrifft lediglich

§ 75 EStG Aufrechnung Einkommensteuergesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62351.htm
(1) Mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld kann die Familienkasse gegen Ansprüche auf Kindergeld bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der.

Fassung § 75 EStG a.F. bis 01.01.2015 (geändert durch Artikel 5 G. v ...

https://www.buzer.de/gesetz/4499/al46505-0.htm
01.01.2015 - Text § 75 EStG a.F. in der Fassung vom 01.01.2015 (geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)

EStG § 75 Aufrechnung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_75/
17.08.2017 - 75 Aufrechnung [1]. (1) Mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld kann die Familienkasse gegen Ansprüche auf Kindergeld bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne


  • Verortung im EstG

    EstGX.: Kindergeld › § 75

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 75 EstG
    § 75 Abs. 1 EstG oder § 75 Abs. I EstG
    § 75 Abs. 2 EstG oder § 75 Abs. II EstG

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