§ 74 EstG, Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
Paragraph 74 Einkommensteuergesetz

(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrags, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. 3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.


(2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Einkommensteuerrechtliche Folgen der Auszahlung von Kindergeld ...

https://www.bundestag.de/blob/491740/a90665338ad4fbdbd873580df43018c3/wd-4-133-...
02.12.2016 - Auszahlung von Kindergeld an Dritte gemäß § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („Ab- zweigung“). Nach § 74 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) kann das für ein Kind festgesetzte Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberec

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ...

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014845....
13.02.2017 - Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG bei nachrangigen Leistungen. 115. V 33.3. Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG bei Kostenbeiträgen. 116. V 33.4. Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch. 117

Leitsätze Tatbestand Entscheidungsgründe

https://www.bagues.de/spur-download/bag/13_11an.pdf
19.01.2011 - 2 Mit Schreiben vom 9. Mai 2005 bat der Kläger um die Auszahlung (Abzweigung) des Kindergeldes für C nach § 74 Abs. 1. Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Unter dem Datum des 28. Juni 2005 erließ die Beklagte und. Revisionsklägerin (F

Bergkemper Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen idF des EStG ...

http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_074_209_04-2003_komplett.pdf
74. idF des EStG v. 19. 10. 2002 (BGBl. I, 4210; BStBl. I, 1239). (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegen- über seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nich

ISIN WKN Fondsname Datum Aktiengewinn EStG ... - DWS

https://www.dws.de/AssetDownload/Index?assetGuid=3b48de85-89a3-478e-903a-d37db4...
ISIN. WKN. Fondsname. Datum. Aktiengewinn EStG. Aktiengewinn KStG. DE000DWS0N74. DWS0N7 DB Advisors InvAG mit TGV - Euro Agg One. 01.03.2013. 0,00 %. 0,00 %. DE000DWS0N74. DWS0N7 DB Advisors InvAG mit TGV - Euro Agg One. 04.03.2013. 0,00 %. 0,00 %. DE000


Webseiten zum Paragraphen

§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62350.htm
(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des

Frotscher/Geurts, EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in ... / 2.1 ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-74-z...
Nach § 74 Abs. 1 S. 3 EStG kommt eine Abzweigung aber auch dann in Betracht, wenn der Berechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltsverpflichtet ist (§ 1603 BGB) oder nur einen geringeren Betrag als das Kindergeld leisten kann. Das Kindergeld ka

BFH: Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen ...

http://sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/5431-bfh...
27.06.2012 - Begehrt ein Sozialleistungsträger die Auszahlung von zugunsten des Berechtigten festgesetztem Kindergeld und legt er dabei die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren nicht eindeutig oder unzutreffend dar, ist im Wege der Auslegung zu ermitte

Rundschreiben I Nr. 06/2009 über Abzweigung von Kindergeld (§ 74 ...

https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/rundsc...
Weiter zu Erstattungsansprüche gegen die Familienkasse gemäß § 74 Abs. 2 ... - Gemäß § 74 Abs. 2 EStG hat der Träger der Sozialhilfe als nachrangiger Leistungsträger i.V.m. § 104 Abs. 1 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die vorrangig zur Leistung von

EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_74/
17.08.2017 - (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der


  • Verortung im EstG

    EstGX.: Kindergeld › § 74

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 74 EstG
    § 74 Abs. 1 EstG oder § 74 Abs. I EstG
    § 74 Abs. 2 EstG oder § 74 Abs. II EstG

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