§ 6d EstG, Euroumrechnungsrücklage
Paragraph 6d Einkommensteuergesetz

(1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 43 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, die auf Währungseinheiten der an der europäischen Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder auf die ECU im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 162 S. 1) lauten, sind am Schluss des ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Absatz 4 Satz 1 des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und mit dem sich danach ergebenden Wert anzusetzen. 2Der Gewinn, der sich aus diesem jeweiligen Ansatz für das einzelne Wirtschaftsgut ergibt, kann in eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage eingestellt werden. 3Die Rücklage ist gewinnerhöhend aufzulösen, soweit das Wirtschaftsgut, aus dessen Bewertung sich der in die Rücklage eingestellte Gewinn ergeben hat, aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. 4Die Rücklage ist spätestens am Schluss des fünften nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen.


(2) 1In die Euroumrechnungsrücklage gemäß Absatz 1 Satz 2 können auch Erträge eingestellt werden, die sich aus der Aktivierung von Wirtschaftsgütern auf Grund der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse ergeben. 2Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.


(3) Die Bildung und Auflösung der jeweiligen Rücklage müssen in der Buchführung verfolgt werden können.


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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgf...
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Abs. 1 Nr. 1: ausgeschüttete Dividenden, GmbH-Anteile etc. Abs. 1 Nr. 2: Liquidationsguthaben, soweit nicht vorher eingezahlt; Abs. 1 Nr. 4: Einkünfte des typischen stillen Gesellschafters; Abs. 1 Nr. 5: Zinsen


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Einkommensteuergesetz: EStG - Schmidt / Drenseck ... - Beck Shop

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Medien mit Zukunft. Revision, 16.03.2011. Zitierweise: Schmidt/Drenseck EStG § 8 Rz 1. Schmidt/Heinicke EStG § 1 Rz 1. Schmidt/Kulosa EStG § 6 Rz 1. Schmidt/Loschelder EStG § 4h Rz 1. Schmidt/Seeger EStG § 5a Rz 1. Schmidt/Wacker EStG § 15 Rz 1. Schmidt/

Einkommensteuergesetz (EStG)

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6. Bewertung. § 6a. Pensionsrückstellung. § 6b. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter. § 6c. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder n

Inhaltsverzeichnis Einkommensteuergesetz (EStG)

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346. § 6a Pensionsrückstellung. 432. § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter. 448. § 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, bei der. Ermittlung des Gewinns nach §4 Abs. 3 oder nach

Einkommensteuergesetz (EStG)

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18.7.2017 I 2730 (Nr. 52) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet. Fußnote. (+++ Textnachweis Geltung ab: 30.12.1981 +++). (+++ Zur Anwendung vgl. § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1 u. 6, § 10a Abs. 6, § 13a,. § 20 Abs. 1, § 22 Nr.

Einkommensteuergesetz

https://www.b-f-v.de/estg.pdf
EStG Einkommensteuergesetz 1997 EStG 1997. In der Fassung der Bekanntmachung v. 16.4.1997 I 821, ... 6. 8.1998 I 1998 (ZerlKraftStÄndG) mWv 12.8.1998. - Art. 10 G v. 6. 8.1998 I 2026 (BBVAnpG 98) mWv 14.8.1998. - Art. 6 G v. 9. 9.1998 I 2860 (SchAnpG) iV


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EStG § 6 Bewertung - NWB Datenbank

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1Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzü

EStG § 6d Euroumrechnungsrücklage - NWB Datenbank

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d Euroumrechnungsrücklage | Personal ...

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6d bestimmt in Abs. 1 S. 1 Zeitpunkt und Umfang der durch die zwingend vorgeschriebene Umrechnung eintretenden Gewinnrealisierung. Abs. 1 S. 2 schafft die Möglichkeit, Erträge, die sich aus der Umrechnung bestimmter Bilanzansätze ergeben, in eine Rücklag

EStH 2016 - A. Einkommensteuergesetz,…

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EStH 2016; A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise. A. Einkommensteuergesetz (EStG), Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000), Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (EStR 2012),

6d EStG - AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

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6d EStG - Euroumrechnungsrücklage. (1) Red. Anm.: zur erstmaligen Anwendung des § 6d EStG siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 20 EStG 2009 in der bis zum 31. Dezember 2013 gültigen Fassung. (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne


  • Verortung im EstG

    EstGII.: Einkommen › 3.: Gewinn › § 6d

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 6d EstG
    § 6d Abs. 1 EstG oder § 6d Abs. I EstG
    § 6d Abs. 2 EstG oder § 6d Abs. II EstG
    § 6d Abs. 3 EstG oder § 6d Abs. III EstG

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