(1) 1§ 6b mit Ausnahme des § 6b Absatz 4 Nummer 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. 2Soweit nach § 6b Absatz 3 eine Rücklage gebildet werden kann, ist ihre Bildung als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln; der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rücklage bestanden hat.
(2) 1Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes 1 ist, dass die Wirtschaftsgüter, bei denen ein Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder von dem Wert nach § 6b Absatz 5 vorgenommen worden ist, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. 2In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Abzug nach § 6b Absatz 1 und 3 in Verbindung mit Absatz 1, die Absetzungen für Abnutzung, die Abschreibungen sowie die Beträge nachzuweisen, die nach § 6b Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 als Betriebsausgaben (Abzug) oder Betriebseinnahmen (Zuschlag) behandelt worden sind.
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http://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/3-Gewinn/Para...
Betriebsausgaben (Abzug) oder Betriebseinnahmen (Zuschlag) behandelt worden sind. R 6c. Richtlinie. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 AB S. 3 ESTG oder nach Durchschnittssätzen
http://www.skm-steuerberater.de/fileadmin/pdf/031017_P4Abs3_Anlage-1.pdf
17 Auflösung von Rücklagen nach § 6b i.V.m. § 6c EStG, R 35 EStR. 120. 18 Auflösung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 – 6 EStG. 121. 19 Auflösung von Rücklagen nach § 7g Abs. 7 und 8 EStG. 122. 20 Gewinnzuschlag nach § 6c i.V.m. § 6b Abs. 7, 10, § 7g Abs. 5
https://www.buhl.de/steuernsparen/wp-content/uploads/sites/16/2018/01/anlage_13...
50. Bildung von Rücklagen, Übertragung von stillen Reserven (§ 6c EStG, R 6.6 EStR;. Übertrag aus Zeile 85). –. ,–. 51. Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus Zeile 85). ,–. 52. Betriebseinnahmen nach § 9b Abs. 2 ESt
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Land-_und_...
Wurde die erworbene Fläche als Reinvestitionsgut nach § 6c EStG 27 verwendet, sind die. Anschaffungskosten entsprechend zu mindern. Außerdem ist dies in das besondere, laufend zu führende Verzeichnis nach § 6c Abs. 2 EStG aufzunehmen. Unentgeltlich erwor
http://whgp.de/wp-content/uploads/2016/09/R%C3%BCckwirkende-Bildung-einer-R%C3%...
Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c. EStG. Der Steuerpflichtige kann eine Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 6b Abs. 3 EStG rückwir- kend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/r/ruecklagenbildung-nach-%C2%A7-6b-un...
6.2 Fallgruppe 2 6.3 Fallgruppe 3 6.4 Fallgruppe 4 7 Weitere Voraussetzungen für die Anwendung des § 6b EStG 7.1 Veräußerungsgewinn bleibt im Inland nicht außer Ansatz 7.2 Verfolgbarkeit in der Buchführung 8 Maßnahme bei Nichtabgabe der Steuererklärung 9
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-6c-u...
1 Allgemeines Rz. 1 In Ergänzung zu § 6b EStG ermöglicht § 6c EStG die Übertragung stiller Reserven auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) und nach § 13a EStG (Durchschnittssätze). Denn auch bei diesen Gewi
http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62198.htm
(1) § 6b mit Ausnahme des § 6b Abs. 4 Nr. 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. Soweit nach § 6b Abs. 3 eine.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_6c/
17.08.2017 - (1) 1§ 6b mit Ausnahme des § 6b Absatz 4 Nummer 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. 2Soweit nach § 6b Absatz 3 eine Rück
http://www.sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/rechtsprechung/8059-bfh-rueckwi...
13.07.2016 - Bundesfinanzhof 10.3.2016, IV R 41/13: Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstm