(1) Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, die nach § 1 Absatz 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder die nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln sind, gilt bei Anwendung von § 10 Absatz 1a und § 26 Absatz 1 Satz 1 Folgendes:
(2) Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 2, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 Satz 2 bis 5 erfüllen, und für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 3, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen und an einem ausländischen Dienstort tätig sind, gilt die Regelung des Absatzes 1 Nummer 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass auf Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Staat des ausländischen Dienstortes abzustellen ist.
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http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Themen/Besoldungsabrec...
24113 Kiel. Erklärung gemäss § 10a Abs. 1a EStG ... 1. die für meine Besoldung/Amtsbezüge zuständige Stelle jährlich die für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags (§ 86) und die für die Gewährung der Kinderzulage (§ 85) erforderlichen Daten der zentral
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/V...
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, § 22 Nr. 1 EStG. 1. Bezüge. Einnahmen in Geld oder Geldeswert (vgl. § 2 II 1 Nr. 2, § 8). 2. wiederkehrend Wiederholung aufgr. einheitlichen Entschlusses oder Rechtsgrundes. 3. Ausnahmen: a) Subsidiarität (§ 22 Nr.
http://www.engel-werbung.de/de/werbeartikel-in-der-wissenschaft/gesetzestext.pdf
(2) Nach §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke. (>Geschenk) an natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, oder an juristische. Personen grundsätzlich nicht abgezogen werden. Per
https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/37806
Mitteilung der für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrages erforderlichen Daten (§ 10a i. V. m. § 86. EStG). •. Mitteilung der für die Gewährung der Kinderzulage erforderlichen Daten (§ 10a i. V. m. § 85 EStG). •. Mitteilung, ob in den Fällen des § 10a
http://www.steuern.sachsen.de/download/Steuern/EU_EWR_deutsch.pdf
Zuletzt zuständiges inländisches Finanzamt, Steuernummer. Arbeitgeber im Inland (Name, Anschrift, Steuernummer). Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- pflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG für 201_. (Anlage Grenzpendler EU
https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Koerper...
5. 3.3. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge. 5. 3.4. Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber nach Betriebsveräußerung 6. 4. Ermittlung des Veräußerungsgewinns. 6. 5. Steuerliche Begünstigungen. 6. 5.1. Fünftelregelung (§ 34 Absatz 1, Satz 2 EStG
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotschergeurts-estg-1a-fikt...
Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) und Leistungsempfängern (Nrn. 1a und 1b) gelten. Die Vorschrift gilt nur für St
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_1a/
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland wird auf Antrag für die Anwendung des § 26 Absatz 1 Satz 1 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. 2Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Bei Anwe
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/f/familienbezogene-einkommensteuerver...
Wenn der Stpfl. die o.g. Voraussetzungen erfüllt, können unter den folgenden Voraussetzungen die Unterhaltsaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG (→ Begrenztes Realsplitting) als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG):. Abb.: Berücksi
https://www.steuernetz.de/gesetze/estg/1
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil. 1. an der
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuer...
Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne von § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG ; BFH -Urteile vom 14. Juni 2016 IX R 25/14 ( BStBl II S. 992), IX R 15/15 (BStBl II S. 996) und IX R 22/15 (BStBl II S. 999). Stand 20.10.2017; Typ Typ_BMFSchreiben. Dokument h