§ 80 EstG, Anbieter
Paragraph 80 Einkommensteuergesetz

Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe ...

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuer...
09.11.2016 - Die Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 1 EStG kann der Steuerpflichtige nur beanspruchen, wenn es sich bei dem ...... 80 €. 1.280 €. Durch die Handwerkerkosten für den Einzelhaushalt hat G seinen Höchstbetrag nach § 35a Absatz 3 EStG ausgesc

Bewirtungsaufwendungen

http://www.jost-steuerberater.de/pdfs/bewirtung.pdf
Bewirtungsaufwendungen. Normen. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG. (5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: 1. .... 2. Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 vom. Hundert [ Bis 31.12.2003: 80 v

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/St...
24.05.2017 - Satz 5 EStG. 74. 2.6 Beispiele. 75 - 79. II. Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach. § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 3a EStG. 80 - 180. 1. Allgemeines. 80 - 82. 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen. 83 - 124. 2.1 Beiträge zur Basi

Fragen bleiben nach Tonnagesteuerausstieg - BDO Arbicon

http://www.bdo-arbicon.de/cpmedia/dateien/1711271216000000556.pdf
14.11.2017 - 1. November 2017. In den vergangenen Jahren sind Schifffahrtsgesellschaften von der. Gewinnermittlung nach § 5a EStG, der »Tonnagesteuer«, zur herkömmlichen. Gewinnermittlung nach §§ 4,5 EStG zurückgekehrt. Ist dann weiter die 80- prozentige

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl (SS 2012) Musterlösung ...

https://wiwi.hs-duesseldorf.de/personen/rainer.jurowsky/Documents/Steuergestalt...
vor, da sowohl die personelle Verflechtung (GmbH: 100% Eheleute, Grundstück: 80% Eheleute, Mehrheitsprinzip) als auch die sachliche Verflechtung gegeben ist. Als Rechtsfolge ist zu beachten, dass das Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte iSv. § 15 EStG


Webseiten zum Paragraphen

§ 80 EStG Anbieter Einkommensteuergesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62356.htm
Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Abs. 2 genannten Versorgungseinrichtungen.

EStG § 80 Anbieter - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_80/
17.08.2017 - 79 Zulageberechtigte · § 80 Anbieter · § 81 Zentrale Stelle · § 81a Zuständige Stelle · § 82 Altersvorsorgebeiträge · § 83 Altersvorsorgezulage · § 84 Grundzulage · § 85 Kinderzulage · § 86 Mindesteigenbeitrag · § 87 Zusammentreffen mehrerer

Deutsche Rentenversicherung - Wichtige Gesetze - § 80 EStG - Anbieter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente...
Gesetzestext § 80 Einkommensteuergesetz- Anbieter.

§ 80 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988 ... - Jusline

https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/80
80 EStG 1988 Lohnsteueranmeldung - Einkommensteuergesetz 1988 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Einkommensteuergesetz (EStG) | Kirchhof | 17. neu bearbeitete ...

http://www.beck-shop.de/kirchhof-einkommensteuergesetz-estg/productview.aspx?pr...
Kirchhof, Einkommensteuergesetz (EStG), 2018, Buch, Kommentar, 978-3-504-23100-2, portofrei.


  • Verortung im EstG

    EstGXI.: Altersvorsorgezulage › § 80

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 80 EstG
    § 80 Abs. 1 EstG oder § 80 Abs. I EstG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Einkommensteuergesetz.net