§ 79 EstG, Zulageberechtigte
Paragraph 79 Einkommensteuergesetz

1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). 2Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn

1.
beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1),
2.
beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist,
3.
ein auf den Namen des anderen Ehegatten lautender Altersvorsorgevertrag besteht,
4.
der andere Ehegatte zugunsten des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat und
5.
die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 noch nicht begonnen hat.
3Satz 1 gilt entsprechend für die in § 10a Absatz 6 Satz 1 und 2 genannten Personen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Tatbestandsvoraussetzungen § 33 EStG - Uni Heidelberg

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgf...
Einkommensteuer. Überblick: Struktur und Prüfungsaufbau (§§ 1, 2 EStG) . Erwerbssphäre. Privatsphäre. Einkommensteuer. IX. Sonderausgaben . Zusätzliche Altersvorsorge. Sedes materiae: §§ 10a, 79-99 EStG; AltersvermögensG (2001); Persönlicher Anwendungsbe


PDF Dokumente zum Paragraphen

Häufige Fragen zur Riester-Förderung

https://www.kzvk-dortmund.de/fileadmin/media/PDF/Formulare/Versicherte/Zulagen/...
Riester-Förderung (§§10a, 79ff EStG). (Stand: Mai 2014). Die Riester-Förderung erhält u. a., wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Renten

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen ...

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern...
24.07.2013 - bb) Berechnungsgrundlagen. 65 - 79. (1) Beitragspflichtige Einnahmen. 66 - 69. (2) Besoldung und Amtsbezüge. 70 - 72. (3) Land- und Forstwirte. 73 .... Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen. 329. 8. Förderung durch Sonderausgabenabzug na

17 und 23 EStG - Dr. Bannas

https://www.steuerlehrgaenge.com/project_documents/PUBLIC/stb_skriptprobe_est.p...
01.01.2017 - Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH ▫ Maassenstr. 79 ▫ 46514 Schermbeck ▫ Tel.: 02853 861300 ▫ Fax: 02853 861309. STEUERLEHRGÄNGE. DR BANNAS. Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018. Skript. Einkommensteuer. Teil VIII. Veräußerungsgeschäf

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

https://www.bvl-verband.de/fileadmin/steuerpolitik/bmf-schreiben/2017/2017-05-2...
24.05.2017 - Inhalt. Randziffer. A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen - § 10 EStG -. 1 - 210. I. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1. Nummer 2 EStG (Basisversorgung). 1 - 79. 1. Begünstigte Beiträge. 1 - 58. 1.1 Beiträge i.

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/St...
24.05.2017 - Inhalt. Randziffer. A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen - § 10 EStG -. 1 - 210. I. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1. Nummer 2 EStG (Basisversorgung). 1 - 79. 1. Begünstigte Beiträge. 1 - 58. 1.1 Beiträge i.


Webseiten zum Paragraphen

§ 79 EStG, Zulageberechtigte - Steuertipps

https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/79-zulageberechtigte
79 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386), anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 - siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absat

| §§ 79 ff EStG - Neuregelungen zur privaten Altersvorsorge über ...

http://www.iww.de/astw/archiv/--79-ff-estg--neuregelungen-zur-privaten-altersvo...
79 ff EStG – Neuregelungen zur privaten Altersvorsorge über Riester-Renten. Das BMF nimmt zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Stellung und hat den Anwendungserlass auf insgesamt 96 Seiten aktualisiert

EStG § 79 Zulageberechtigte - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_79/
1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). 2Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn. beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absa

Deutsche Rentenversicherung - Wichtige Gesetze - § 79 EStG ...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente...
Gesetzestext § 79 Einkommensteuergesetz- Zulagenberechtigte.

§ 79 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988), Abfuhr der ... - Jusline

https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/79
79 EStG 1988 Abfuhr der Lohnsteuer - Einkommensteuergesetz 1988 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.


  • Verortung im EstG

    EstGXI.: Altersvorsorgezulage › § 79

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 79 EstG
    § 79 Abs. 1 EstG oder § 79 Abs. I EstG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Einkommensteuergesetz.net