Bei Steuerpflichtigen, die am 31. Dezember 1990 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und im Jahre 1990 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im bisherigen Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten, gilt Folgendes:
§ 7 Absatz 5 ist auf Gebäude anzuwenden, die in dem Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach dem 31. Dezember 1990 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/205628/public...
11.07.2007 - Beitragsrechtliche Behandlung der steuerfreien Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 EStG. - 390.4 -. Durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 (BGBl I S. 2878) wurde § 3 Nr. 56 EStG eingefügt, wonach laufende Zuwendungen des Arbeit
http://www.kvbbg.de/media/kvbbg/zusatzversorgungskasse/mitglieder__dienstherren...
Grenzwert für die Steuerfreiheit der Umlage § 3 Nr. 56 EStG. (2% der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung). 2017. 1.524,00 €. Grenzwert für die zusätzliche Umlage nach § 76 Abs. 1 der Satzung monatlicher Betrag. Monat der Zuwendung. 0
http://www.kvw-muenster.de/download/Arbeitgeber_ZV/Rundschreiben/Archiv/2011/Ru...
In verschiedenen Rundschreiben hat die kvw-Zusatzversorgung auf die Neuregelungen des. § 3 Nr. 56 EStG ab 2008 hingewiesen. Seitens der kvw-Zusatzversorgung können Jahresmel- dungen bzw. Jahresmeldungen zur Abmeldung inhaltlich nicht überprüft werden. Hi
https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_h3l88kdn.deliver
2,0 %. 3 Steuerliche Grenzbeträge für Aufwendungen zur Pflichtversicherung. Jahr 2012 monatlich jährlich. Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 56 EStG in Höhe von 1 % der Beitragsbemessungsgrenze/Gesetzliche. Rentenversicherung West. 56,00 Eu
https://www.als-seminare.de/wp-content/uploads/2013/07/13-16-VBL-ZVK-lang.pdf
14.11.2015 - a). Zusammenfassende Übersicht b). Langfristiger Übergang bei der Arbeitgeberumlage zur nachgelagerten. Besteuerung c). Umsetzung des § 3 Nr. 56 EStG durch das Aufzehr- und Verteilmodell d). Zusammentreffen von Umlagen und kapitalgedeckten B
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/arbeitnehmer/zusatzversorgung_2018.p...
30.11.2017 - Steuerfreibetrag § 100 Abs. 6 EStG. 480 €. SV-Freibetrag § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV. (für Beiträge nach §§ 3 Nr. 63 S. 1 und 100 Abs. 6 EStG). 3.048,00 €. 3.120,00 €. Freibetrag § 3 Nr. 56 EStG. 1.524,00 €. 1.560,00 €. Pauschalbesteuerung §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78789_56/
1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben: Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des G
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=O&ID=5306
25.03.2003 - Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich für unbeschränkt Steuerpflichtige aus § 25 Abs. 3 EStG in Verbindung mit den §§ 56 und 60 EStDV. In § 25 Abs. 1 EStG ist bestimmt, dass der Steuerpflichtige nach Ablauf
https://www.otto-schmidt.de/news/steuerrecht/erklarungsabgabeverpflichtung-nach...
18.05.2017 - In dem Umstand, dass der Steuerpflichtige nach § 56 Satz 2 EStDV einerseits zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet war, es sich bei seiner Veranlagung andererseits um eine nur auf Antrag vorzunehmende Veranlagung i.S. des § 4
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/verpflichtung-des-steu...
Ist der Steuerpflichtige nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur auf seinen Antrag hin zur Einkommensteuer zu veranlagen, kommt er mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht nur seiner Erklärungspflicht gemäß § 56 Satz 2 EStDV nach, sondern stellt zugleic
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zusatzverso...
Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich auf 2 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (seit 1.1.2014) und steigt weiter schrittweise bis auf 4