§ 28 EstG, Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
Paragraph 28 Einkommensteuergesetz

Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.


Benachbarte Paragraphen


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Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

http://kh-bielefeld.de/cms/download/vertragsvorlagen_zdh_(nur_f%C3%BCr_kh-mitgl...
Überblick. Sind im Einkommen des Steuerpflichtigen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit enthalten, ist seit 2008 die Einkommensteuer für diese Gewinne auf Antrag des Steuerpflichtigen ganz oder


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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)

https://www.uibk.ac.at/unternehmensrecht/finanzrecht/uebungsbeispiele/zorn/foli...
UE aus Finanzrecht SS 2013. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG). ➢ Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. ➢ Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen. ➢ Überlassung von Rechten. ➢ Veräußerung von Miet- und Pachtzinsf

Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 28 Satz 5 Einkommensteuergesetz ...

https://www.bundestag.de/blob/514214/d56333ac360799f548b2a98547140cf0/wd-4-042-...
11.05.2017 - 2. Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung bei. Alterseinkünften. 4. 3. Entwicklung der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 28. Satz 5 EStG. 4. 4. Bedingungen für die Einkommensteuerfreiheit von. Erträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag i

3 Nr. 28 EStG : Beachtenswert bei Zahlungen ... - Journalisten im Netz

http://www.journalisten-im-netz.de/uploads/tx_dam/anleitung-%C2%A73nr28estg_01....
3 Nr. 28 EStG : Beachtenswert bei Zahlungen der. Arbeitgeber zum Ausgleich einer Rentenminderung. Zur teilweisen Steuerfreiheit von Zahlungen, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestandes geleistet werden, hat der Bundesfinanzhof

Übertragung der Freibeträge für Kinder - finanzamt.bayern.de

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Familien/...
der Länder. HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. TEL +49 (0) 30 18 682-0. E-MAIL Poststelle@bmf.bund.de. DATUM 28. Juni 2013. BETREFF Übertragung der Freibeträge für Kinder;. BMF-Schreiben zu § 32 Absatz 6 Satz 6 bis 11 EStG. GZ IV C 4 - S 2282-

Abgabenfreie Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmer von A-Z

http://steuern-fahlbusch.de/files/arbeitgeberleistungen_a-z.pdf
Vollbeschäftigung) (§ 3 Nr. 28 EStG). +. +. Auslagenersatz durch Ausgaben des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (§ 3 Nr. 50 EStG). +. +. Autotelefon. • im Firmenwagen. +. +. • im Pkw des Arbeitnehmers, wie beim Telefon in der Wohnung; ohne


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§ 28 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988), Vermietung und ...

https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/28
28 EStG 1988 Vermietung und Verpachtung - Einkommensteuergesetz 1988 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 28 EStG, Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/28-besteuerung-bei-fortgesetzter-gueter...
28 EStG – Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft. Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.

RIS - Einkommensteuergesetz 1988 § 28 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. EStG 1988. Index. 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag ... Text. Vermietung und Verpachtung. § 28. (1) Folgende Einkünfte sind, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 gehören, Einkünfte aus Vermietung und Verpac

EStG § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_28/
17.08.2017 - III. Veranlagung. § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft. Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist

R 3.28 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) (§ 3 Nr. 28 ...

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Zu § 3 Nr. 28 EStG. R 3.28 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) (§ 3 Nr. 28 EStG). (1) 1Aufstockungsbeträge und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 sowie Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 AltTZG


  • Verortung im EstG

    EstGIII.: Veranlagung › § 28

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 28 EstG
    § 28 Abs. 1 EstG oder § 28 Abs. I EstG

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