(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
(3) 1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. 2§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) 1§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat. 2§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.
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http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/...
hängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der. Allgemeinheit zum Inhalt“. Partnerschaftsgesellschaftsgesetz § 1 Abs. 2. Formen der selbständigen. Tätigkeit. Selbständige Tätigkeit. i.S.d. § 18 EStG (keine. Gewe
https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_A...
mensteuergesetz (EStG)), der Freiberufler erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. (§ 18 EStG). Im Gegensatz zum Freiberufler unterliegt der Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Für einzelne freie Berufe besteht ein detailliertes Berufsrecht (beispielswe
https://www.starterzentrum-rlp.de/upload/dokumente/10247.pdf
In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen freiberuflich sind. Freiberufler ist, wer. - selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist. - und eine wissenschaftliche, künstlerische,
http://www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de/v1/cms/upload/SPB6/AG_Allg_StR_WS_13...
(In der Abgrenzung der möglichen Einkunftsarten [§15 oder § 18 EStG?] liegt der. Schwerpunkt dieses Falls! Hier ist eine umfangreiche Argumentation gefragt. Arbeiten Sie bei der Erstellung der Lösung mit den Angaben im Sachverhalt.) → Prüfung von § 18 ES
http://www.bauschundpartner.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/2017-pdf/3_-_1_Dr....
2017/18 – 1. Dr. Bausch. EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3. Alt. 2. Begünstigungen von selbstgenutzten. Zweit- und Ferienwohnungen. BFH, Urteil vom 27.06.2017 – IX R 37/16. = DStR 2017, 2268. Leitsatz: 1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken
https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/
Das Einkommensteuergesetz (EStG) nennt in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG eine ganze Reihe konkreter Berufe, die als freiberufliche Tätigkeiten definiert werden. Wesentlich für freiberufliche Tätigkeit sind nach herkömmlicher Definition vor allem eine fachliche K
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_18/
17.08.2017 - (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherisch
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/einkuenfte-aus-selbststaendiger-arb...
Eine freiberufliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bzw. ein Beruf, der in dem Katalog der Vorschrift enthalten ist. S. dazu auch das Urteil des BFH vom 4.11.2004 (IV R 26/03, BStBl II 2005, 288) zum berufsmäßigen Betreu
http://erfolgreich-wirtschaften.de/katalog-der-freiberufler/
Selbstständige, freie Berufe – Katalog der Freiberufler. Folgende Berufe gehören nach § 18 EStG zu den selbständigen, freien Berufen: die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätig
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-18-s...
Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitgl