§ 32a EstG, Einkommensteuertarif
Paragraph 32a Einkommensteuergesetz

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1.
bis 9 000 Euro (Grundfreibetrag):0;
2.
von 9 001 Euro bis 13 996 Euro:(997,8 · y + 1 400) · y;
3.
von 13 997 Euro bis 54 949 Euro:(220,13 · z + 2 397) · z + 948,49;
4.
von 54 950 Euro bis 260 532 Euro:0,42 · x – 8 621,75;
5.
von 260 533 Euro an:0,45 · x – 16 437,7.
3Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 996 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5Die Größe „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.


(2) bis (4) (weggefallen)


(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).


(6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen

1.
bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
2.
bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelöst worden ist, wenn in diesem Kalenderjahr
a)
der Steuerpflichtige und sein bisheriger Ehegatte die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
b)
der bisherige Ehegatte wieder geheiratet hat und
c)
der bisherige Ehegatte und dessen neuer Ehegatte ebenfalls die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen.
2Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Webseiten zum Paragraphen

§ 32a EStG, Einkommensteuertarif - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/estg/32a
32a Absatz 1 EStG in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000), erstmals anzuwenden ab Inkra

§ 32a EStG Einkommensteuertarif Einkommensteuergesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62259.htm
(1) Die tarifliche Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis.

EStG § 32a Einkommensteuertarif - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_32a/
01.11.2011 - IV. Tarif. § 32a Einkommensteuertarif [1]. (1) [2] 1Die tarifliche Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in

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Einkommensteuertarif 2016 - Lohn-Info

https://www.lohn-info.de/einkommensteuertarif_2016.html
Einkommensteuertarif 2016 - Formel nach § 32a EStG.


  • Verortung im EstG

    EstGIV.: Tarif › § 32a

  • Zitatangaben (EstG)

    Periodikum: RGBl I
    Zitatstelle: 1934, 1005
    Ausfertigung: 1934-10-16
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das EstG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 32a EstG
    § 32a Abs. 1 EstG oder § 32a Abs. I EstG
    § 32a Abs. 2 EstG oder § 32a Abs. II EstG
    § 32a Abs. 3 EstG oder § 32a Abs. III EstG
    § 32a Abs. 4 EstG oder § 32a Abs. IV EstG

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